BaFin warnt erneut vor Vermögensanlage ohne Prospekt

Säule mit Bafin-Logo am Eingang der BehördeEigan
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Symbolbild

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Red Cave AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen öffentlich anbietet. Einen von der Behörde gebilligten Prospekt dafür gibt es jedoch nicht.

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Red Cave AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen öffentlich anbietet. Einen von der Behörde gebilligten Prospekt dafür gibt es jedoch nicht.

Das Angebot erfolgt unter anderem über die Hompage www.red-cave.com, heißt es in einer Mitteilung der BaFin. Entgegen Paragraf 6 Vermögensanlagengesetz sei hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.

Nach den Informationen auf der Homepage der laut Impressum in Liechtenstein ansässigen Red Cave AG wird den Anlegern angeboten, zusammen mit anderen Miteigentümern, Equipment zur mobilen Förderung von Öl und Gas zu kaufen. Dieses verpachten sie an eine Ölgesellschaft über den Zeitraum von 10 Jahren.

Das Equipment werde an einer neu erschlossenen Quelle eingesetzt. Dabei soll es sich offenbar um ein Gebiet in Nord-Texas handeln. Die Anleger sollen dafür eine monatliche Pachtzahlung erhalten. Auf dieser Basis wird ihnen eine Rendite von 8,03 Prozent pro Jahr (IRR) in Ausssicht gestellt.

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