Wohnungsbau: Staatliche Förderung deutlich höher

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Zufriedenheit im Ruhestand hängt nicht zuletzt von den vorhandenen finanziellen Mitteln ab – und damit meist auch von privater Vorsorge. Die Wüstenrot Bausparkasse AG rät, dabei die ab 2021 verbesserte Wohnungsbauprämie nicht ungenutzt zu lassen.

Laut dem neuesten Rentenversicherungsbericht kann ein Durchschnittsverdiener, der in den Ruhestand geht, nur noch knapp die Hälfte seines letzten Bruttolohns als staatliche Rente erwarten – und dieser Wert wird künftig noch weiter sinken. Wer im Alter auskömmlich leben will, muss in der Regel privat vorsorgen, beispielsweise mit einer eigenen Wohnimmobilie. Von ihr kann man nicht nur Jahrzehnte vor dem Renteneintritt bereits profitieren. Das rechtzeitig abbezahlte Haus oder die eigene Wohnung erspart Seniorenhaushalten zudem monatliche Mietzahlungen in beträchtlicher Höhe. Dieses Geld steht dann für andere Verwendungen zur Verfügung.

Auch wer sich verkleinert und im Alter aus einem großen Haus etwa in eine seniorengerechte Stadtwohnung zieht, kann beim Verkauf profitieren. Denn die Wertentwicklung von Wohnimmobilien geht in den letzten Jahren in vielen Regionen Deutschlands nach oben.

Aufgrund der Pluspunkte hilft der Staat seinen Bürgern beim Erwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie – zum Beispiel mit der ab Januar 2021 verbesserten Wohnungsbauprämie. Nach Schätzung des Marktforschungsinstituts Empirica werden dadurch in den nächsten Jahren ein- bis eineinhalb Millionen Menschen neu anfangen, gefördert zu sparen. Denn sie fallen unter die erhöhten Gehaltsobergrenzen: Bei Ehepaaren beträgt das für die Förderung maßgebliche, zu versteuernde Jahreseinkommen ab dem neuen Jahr maximal 70.000 Euro, bei Alleinstehenden bis zu 35.000 Euro. 10 statt bisher 8,8 Prozent Förderung sollen Sparer dann auf eigene Einzahlungen in ihren Bausparvertrag erhalten – das macht einen Zuschuss von 70 Euro pro Jahr und Einzelperson (140 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner).

Dazu Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse AG: „Die Ausweitung des Berechtigtenkreises, der ab 2021 die verbesserte staatliche Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen kann, ist ein wertvoller Beitrag zur Eigenkapitalbildung gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener. Die verbesserte Wohnungsbauprämie macht das Vorsparen als unverzichtbare Basis des Wohneigentums für viele Menschen jetzt noch attraktiver.“

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