Umwandlungsverbot für Eigentumswohnungen auf der Kippe

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Anfang November 2020 beschloss das Bundeskabinett das neue Baulandmobilisierungsgesetz. In der Entwurfsfassung ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorgesehen. Doch nach jetzigem Stand geht das Gesetz so nicht in den Bundestag.

Dafür machte sich unter anderem der Hamburger CDU-Landesverband stark. „Gut so“, meint der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). 

In einem Interview mit der Agentur PB3C vom 03.01.2021 nannte der Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) das Umwandlungsverbot „nicht akzeptabel“ und sagte, dass viele seiner Kolleginnen und Kollegen diese Ansicht teilen. 

Auch der BFW Landesverband Nord ist gegen das Gesetz in der jetzigen Fassung. „Ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen würde die Bildung von Wohneigentum in Deutschland noch weiter ausbremsen. Das ist nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Denn Wohneigentum bedeutet materielle Sicherheit – vor allem im Alter“, sagt Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbands Nord. „Außerdem können wir nicht erkennen, wie ein Umwandlungsverbot zur Mobilisierung von Bauland beitragen könnte. Insofern ist es in dem Gesetzesentwurf ohnehin fehl am Platz. Deshalb sind wir sehr froh, dass auf Betreiben der CDU hier jetzt noch einmal neu nachgedacht wird.“ 

Der BFW Landesverband Nord repräsentiert die mittelständische, private Wohnungswirtschaft in Norddeutschland und ist seit 2011 Partner im erfolgreichen Hamburger Bündnis für das Wohnen.

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