BAI: KAGB-Novelle unzureichend

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hat sich für eine grundlegendere Anpassung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ausgesprochen. Anlass ist die bevorstehende KAGB-Novelle durch das Finanzmarktanpassungsgesetz, die derzeit im Finanzausschuss behandelt wird.

Die KAGB-Novelle ist derzeit auf der Tagesordnung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags.

„Der minimalinvasive Ansatz der Bundesregierung ist zwar nachvollziehbar, denn schließlich ist das Gesetz ja gerade einmal zehn Monate alt. Neben der Korrektur der Abgrenzung von offenen und geschlossenen Fonds zeichnen sich aber schon weitere konzeptionelle Schwächen im Gesetz ab, so dass viele alternative Investmentfonds eher in Luxemburg als in Deutschland aufgelegt werden“, erklärte Geschäftsführer Frank Dornseifer.

In Deutschland könnten beispielsweise geschlossene Fonds keine Teilfonds bilden, was aus Strukturierungs- und Kostengründen aber sinnvoll und effizient sei.

Kritik am deutschen Sonderweg

Daneben kritisiert der BAI auch unter Anlegerschutzaspekten überzogenen Regelungen in Bezug auf semiprofessionelle Anleger, die sinnvollerweise an den Vorgaben der europäischen Venture Capital Verordnung hätten ausgerichtet werden können. „Ein deutscher Sonderweg und pauschale Vertriebsverbote machen an dieser Stelle wenig Sinn, insbesondere wenn es hier kein ganzheitliches Anlegerschutzkonzept gibt, was man wirklich als Maßstab nehmen könnte“, so Dornseifer.

„Deutschland braucht endlich ein Konzept, in dem Investmentrecht, Steuerrecht und die Anlageverordnung für die Versicherungswirtschaft – die wichtigste institutionelle Anlegergruppe in Fonds – aufeinander abgestimmt sind“, fordert er. Das sei derzeit nicht der Fall und dieser Umstand stelle für viele deutsche Investoren ein Investitionshindernis dar. (kb)

Foto: Shutterstock

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