Zwei Jahre KAGB: Viel Schatten, wenig Licht

Am 22. Juli 2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Teil 1 der Geschichte: Was bisher geschah.

Der Löwer-Kommentar

„Eine echte Kontrollfunktion der Bafin ist nicht ersichtlich – weder hinsichtlich der Prospektinhalte noch in Bezug auf die Konzeption und die Vertragsklauseln.“

Vieles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Diese Binsenweisheit ist abgedroschen, trifft aber meistens zu – auch wenn es um Veränderungen im Markt der Sachwertanlagen geht.

Was war das damals zum Beispiel für eine Aufregung im Vorfeld der Einschränkung von Steuervorteilen durch den „Fallensteller“ Paragraf 2b Einkommenssteuergesetz im Jahr 1999. Oder vor deren faktisch vollständiger Abschaffung 2005.

Nicht wenige haben seinerzeit – und bei diversen anderen Gelegenheiten – geschlossene Fonds für tot erklärt. Doch es kam immer anders. Der Markt hat sich regelmäßig nur kurz geschüttelt, machte weiter und wuchs sogar.

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Die allermeisten sahen die Regulierung positiv

Ganz anders war es 2013 vor der Einführung des KAGB, das geschlossene Fonds auf eine völlig neue gesetzliche Basis stellte. Zwar war auch in diesem Fall die Aufregung im Vorfeld groß. Die allermeisten der Akteure jedoch sahen die Veränderung positiv.

Dass die Regulierung ein tiefer Einschnitt sein würde, war jedem klar. Doch endlich, so die weit überwiegende Auffassung, könne die Branche den Ruch des „grauen Kapitalmarkts“ abstreifen und sehe nach einer Umstellungsphase von ein paar Monaten einer goldenen Zukunft entgegen.

So waren die damaligen Statements der meisten Fondsinitiatoren austauschbar: „Sicherlich werden nicht alle Anbieter überleben, aber wir begrüßen die Regulierung, stellen uns der Herausforderung und sind gut aufgestellt.“

Der Markt war schlagartig tot

Wieder kam es völlig anders. In diesem Fall allerdings war die Kost weitaus heißer als angenommen: Der Markt war schlagartig tot und hat sich bis heute kaum erholt.

Eine wahre Flut von Vorschriften ergoss sich über die Branche, die Abläufe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entpuppten sich als unendlich langwierig und heute gibt es kaum einen Anbieter, der nicht über die vielen Vorschriften und die Aufsichtsbehörde flucht.

Seite zwei: Keine 50 neuen Fonds innerhalb von zwei Jahren

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