Anlegeraugen auf bei AIF-Kostenklauseln

Die laufenden Kosten sind bei vielen alternativen Investmentfonds (AIF) eine offene Flanke, vor allem die jährlich anfallenden Gebühren. Anleger sollten sich die Kostenklauseln genau ansehen und sich zwei wichtige Fragen stellen.

Gastbeitrag von Stefan Löwer, G.U.B. Analyse

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Anleger sollten sich die Kostenklauseln genau ansehen.

Anders als vor der Regulierung dürfen die laufenden Vergütungen bei AIF nicht mehr nach dem nominalen (und konstanten) Eigenkapital bemessen werden, sondern sie müssen sich an dem Nettoinventarwert des Fonds orientieren, für den meist die englische Abkürzung NAV (Net Asset Value) verwendet wird.

Gute Idee, unschöne Praxis

Daneben dürfen geleistete Auszahlungen in bestimmten Grenzen bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.

Die Idee dahinter ist eigentlich nicht verkehrt: Läuft der Fonds gut und hat das Management einen hohen NAV und/oder Auszahlungen erwirtschaftet, wird es durch eine entsprechend hohe Vergütung belohnt und umgekehrt.

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In der Praxis hingegen führt die Vorschrift zu einem aus Anlegersicht weit weniger schönen Ergebnis: Da der NAV schwankt und seine Entwicklung zudem ungewiss ist, enthalten die meisten Anlagebedingungen Gebühren „bis zu“ einem bestimmten Prozentsatz.

Nicht selten ist dieser so hoch, dass die Rendite des Fonds nachhaltig beeinträchtigt werden würde, wenn die KVG ihren Spielraum bei einem normalen Verlauf des NAV voll ausnutzt.

Seite zwei: Kostenklauseln genau ansehen

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