AIF im AG-Mantel: Ausnahme oder Vorreiter?

Das jedoch gilt auch bei KGs und die transparente Zurechnung der steuerlichen Ergebnisse dürfte bei den klassischen geschlossenen Konzepten, die in eines oder wenige Objekte investieren, in der Regel günstiger für die Anleger sein. Die KG hat insofern keinesfalls ausgedient – insbesondere nicht, wenn es darum geht, die Vorteile der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ sowie von „sonstigen Einkünften“ oder Doppelbesteuerungsabkommen gezielt zu nutzen.

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Anders sieht es bei gewerblichen Konzepten aus. Hier ist der steuerliche Nachteil der (ebenfalls stets gewerblichen) AG in Regel weitaus geringer, zumindest für Anleger mit Spitzensteuersatz. Auch der höhere administrative Aufwand einer AG gegenüber einer KG hat sich mit dem KAGB deutlich relativiert.

Zwar benötigt eine Investment-AG einen eigenen Aufsichtsrat, es ist (mindestens) eine jährliche Präsenzversammlung der Anleger (Hauptversammlung) gesetzlich vorgeschrieben und die Regeln für die Satzung einer AG sind weitaus starrer als für den Gesellschaftsvertrag einer KG. Aber die Vorschriften etwa für die Verwahrstelle, die Bewertung sowie die KVG sind identisch und auch ein KG-Fonds muss heutzutage einen testierten „großen“ Jahresabschluss mit Lagebericht vorlegen und hat in dieser Hinsicht keine Vorteile mehr.

AG-Zeichnung denkbar einfach

Der Deutsche-Bank-Fonds ist somit beides: Ausnahme und Vorreiter. Für die meisten geschlossenen Konzepte ist weiterhin die KG besser geeignet, die Investment-AG kann für einige AIF wegen der leichteren Abwicklung aber durchaus eine Alternative sein – nicht nur für Dach-Portfoliofonds.

Ein Punkt, auf den die Bank hinweist, könnte dabei nicht ganz unwichtig sein: Für den Anleger ergibt sich ein deutlich geringerer Aufwand beim Zeichnungsprozess. „Bei einer KG hat ein üblicher Zeichnungsschein mittlerweile rund zehn Seiten und der Anleger muss eine Vielzahl von Angaben machen wie Adresse, Kontodaten bis zu Steuernummern, Klassifikationen“, so die Stellungnahme.

Und weiter: „Bei der Investment AG gibt er lediglich die Depotnummer und die Zeichnungssumme an.“ Davon können die Anbieter und Vertriebe von KG-AIF wahrlich nur träumen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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