„KAGB kann zur Falle für Bestandsfonds werden“

Welche Ihrer Fonds sind von den rechtlichen Restriktionen betroffen?

Grundsätzlich alle unsere Altfonds, weil der Schwerpunkt im großflächigen Einzelhandel liegt, der ständig flächenmäßig expandiert. Akut war die Situation aber vor allem bei dem Anspar Flex Fonds 1 und dem Private Flex Fonds 1, die wir 2002 beziehungsweise 2006 aufgelegt und nach vier beziehungsweise drei Jahren geschlossen haben. Beide Fonds investieren hauptsächlich in einen Mix aus Wohn- und Gewerbeimmobilien, zum großen Teil Einzelhandelsflächen in Nahversorgungs- oder Fachmarktzentren. Insgesamt ging es bei den beiden Fonds um 96 Objekte mit einem eingezahlten Eigenkapital der Anleger von 143 Millionen Euro.

Wo lag das Problem?

Ein Großteil der Mietverträge hat Restlaufzeiten von einem bis vier Jahren und läuft somit demnächst aus. Eine Verlängerung der Verträge war in einigen Fällen auch wegen der Investitionsbeschränkung nicht möglich. Einige Mieter haben damit gedroht, einen anderen Standort zu wählen, wenn die Flächenerweiterung nicht umgesetzt wird. Eine große Herausforderung für die beiden Schwesterfonds war daneben der Umgang mit der zwischenzeitlich insolventen KarstadtQuelle-Bank, die einen Großteil der Finanzierungen dieser beiden Fonds zur Verfügung gestellt hat. In Hinblick auf die teilweise unsichere beziehungsweise ungeklärte Vermietungsaussicht war eine Prolongation der Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung oder die Refinanzierung bei einer anderen Bank kaum möglich. Das haben wir frühzeitig erkannt und vor ziemlich genau zwei Jahren damit begonnen, auch die Anleger und den Vertrieb auf anstehende Veränderungen vorzubereiten.

Lesen Sie das vollständige Interview im aktuellen Cash.-Magazin 7/2017.

Interview: Stefan Löwer

Foto: Flex Fonds

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