Teil-Entschädigung für UDI-Anleger

Nach Verzögerungen und Fragezeichen bezüglich der Rückzahlung von Nachrangdarlehen der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und der Solar Sprint III GmbH & Co. KG kündigt die te management-Gruppe an, die Anleger teilweise zu entschädigen. 

Das Anlegergeld ist mittelbar in Solar-Dachanlagen investiert worden.

Die beiden Emissionen waren von te management verantwortet und von der Nürnberger UDI platziert worden. Die UDI-Gruppe wiederum wurde Ende 2018 zu großen Teilen von der te management-Gruppe von Stefan Keller übernommen.

Einer Mitteilung der te management-Gruppe zufolge können die Nachrangdarlehen derzeit nicht wie geplant bedient werden, weil die Projektgesellschaften, an die das Kapital ebenfalls nachrangig weitergereicht worden ist, keine Zahlungen leisten.

Knapp 1.000 Anleger

Der Mitteilung zufolge stellt die Unternehmensgruppe nun eigene Mittel im Umfang von mehreren Millionen Euro zur Verfügung, um den insgesamt knapp 1.000 Anlegern der beiden Nachrangdarlehen eine Lösung anbieten zu können, bei der zumindest ein Teil der Anlagesumme zeitnah an diese zurückfließen soll.

Die te Verwaltungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Münchener te management GmbH, bietet den Anlegern zwei Optionen an, ihre Kapitalanlagen ganz oder teilweise abzukaufen. Bei Variante 1 erhalten Anleger 50 Prozent der Zeichnungssumme von der Käuferin als Kaufpreis. Dabei verbleibe ihnen ein Restanspruch auf die übrigen 50 Prozent der Zeichnungssumme gegenüber der Emittentin (bis 30. September 2025), wobei offen bleibt, ob oder unter welchen Bedingungen dieser Rückfluss zu erwarten sein könnte.

Seite 2: Variante 2: 60 Prozent ohne Restanspruch

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