Rentenkommission-Fahrplan

Die Alterssicherungskommission, kurz Rentenkommission, hat der Bundesregierung am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen übergeben. Ihre Vorschläge reichen von einer an die Lebenserwartung gekoppelten Regelaltersgrenze über das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren bis zu einer verpflichtenden Kapitalrente. Die Tabelle zeigt die acht Empfehlungen mit den größten Folgen für Versicherte und ihren aktuellen Umsetzungsstand. (Stand: Oktober 2026)

EmpfehlungThemaKerninhaltStatusGeplantes Inkrafttreten
Nr. 1SicherungszielNettoersatzquote von mindestens 70 % als Zielgrößeoffenoffen
Nr. 5RegelaltersgrenzeKopplung an die Lebenserwartung, etwa 67,5 Jahre bis 2041grundsätzlich vereinbart, kein Gesetzentwurfab 2031 (Empfehlung)
Nr. 6Rente nach 45 JahrenAbschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffenstark umstrittenoffen
Nr. 8Langjährig VersicherteFrühester Rentenbeginn 64 statt 63umstrittenoffen („zeitnah“)
Nr. 14RentenanpassungNachhaltigkeitsfaktor wieder anwendenoffenab 2031 (Empfehlung)
Nr. 22SelbstständigeNeue Selbstständige pflichtversichert, bestehende mit Opt-outoffenoffen
Nr. 26MinijobsSonderstatus abschaffen, Ausnahme nur für Schülerumstrittenoffen
Nr. 28KapitalrenteVerpflichtende Kapitalrente mit 2 % Zusatzbeitragoffenoffen

Bislang ist keine der Empfehlungen geltendes Recht, einen offiziellen Referentenentwurf gibt es noch nicht. Bundeskanzler Merz strebt einen Kabinettsbeschluss noch 2026 an, Bundestag und Bundesrat sollen im ersten Quartal 2027 folgen. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 gilt damit als unrealistisch. Nach dem Rücktritt von Arbeitsministerin Bärbel Bas am 12. Oktober ist zudem offen, ob der Fahrplan der Rentenreform hält. Die Spalte „Geplantes Inkrafttreten“ nennt deshalb nur dort einen Zeitpunkt, wo die Kommission selbst einen vorschlägt.

Die Vorschläge der Rentenkommission sind nicht dasselbe wie die Reformen, die bereits beschlossen sind. Die Haltelinie, die das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent sichert, stammt aus dem Rentenpaket 2025. Das Altersvorsorgedepot, das im Januar 2027 als neue staatlich geförderte Privatvorsorge startet, regelt das Altersvorsorgereformgesetz. Die Kommission knüpft daran an. Sie empfiehlt, den bis 2031 ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktor danach wieder anzuwenden und die Folgen für Neurentner mit einem steuerfinanzierten Übergangsfaktor abzufedern. Am stärksten umstritten sind die Einschnitte beim früheren Rentenbeginn und das Ende des Minijob-Sonderstatus.

Quellen: Bericht der Alterssicherungskommission (23.6.2026); Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Rentenpaket 2025; Altersvorsorgereformgesetz; §§ 36, 38, 77, 236 SGB VI (Altersrenten und Abschläge); eigene Recherche

Rechenbeispiel

Eine Angestellte des Jahrgangs 1970 hat mit 65 Jahren 45 Beitragsjahre zusammen. Nach geltendem Recht kann sie 2035 abschlagsfrei in Rente gehen, laut Renteninformation mit rund 1.800 Euro brutto. Setzt die Koalition die Empfehlung Nr. 6 um, fällt diese Möglichkeit weg. Abschlagsfrei ginge es dann erst mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Kommt die Kopplung an die Lebenserwartung, könnte es auch etwas später werden. Geht sie trotzdem mit 65, sinkt ihre Rente nach heutigem Recht um 24 Monate × 0,3 Prozent, also dauerhaft um 7,2 Prozent. Das sind rund 130 Euro brutto weniger im Monat, über 20 Rentenjahre gut 31.000 Euro. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Abschläge versicherungsmathematisch neu zu berechnen (Nr. 9). Fallen sie höher aus als 0,3 Prozent pro Monat, wäre der Verlust größer. Ob und für welche Jahrgänge Vertrauensschutz gilt, ist noch nicht entschieden.

Rentenkommission-Vorschläge: Welche Jahrgänge betroffen sind

Welche Jahrgänge ein höheres Renteneintrittsalter treffen würde, ergibt sich aus dem vorgeschlagenen Start. Die Kopplung an die Lebenserwartung soll 2031 beginnen. Sie gälte also für Versicherte, die ab dann die Regelaltersgrenze erreichen, das sind Jahrgänge ab Mitte der 1960er-Jahre. Der Anstieg fiele moderat aus, denn gewonnene Lebenszeit soll im Verhältnis 2:1 auf Erwerbsleben und Ruhestand verteilt werden. Etwa 67,5 Jahre erwartet die Kommission erst um 2041. Eine „Rente mit 60“ oder einen neuen Fahrplan, der den Jahrgängen 1965 bis 1970 einen früheren Ausstieg erlaubt, sieht keine Empfehlung vor. Im Gegenteil: Für langjährig Versicherte soll der früheste Rentenbeginn von 63 auf 64 Jahre steigen.

Am meisten verlieren würden rentennahe Jahrgänge mit langen Versicherungsbiografien, die bisher nach 45 Beitragsjahren früher und ohne Abschläge aufhören können. Betroffen wäre auch, wer Altersteilzeit plant: Sie soll erst ab 58 statt ab 55 Jahren möglich sein. Minijobber könnten sich nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, außerdem entfiele der steuer- und abgabenrechtliche Sonderstatus. Für Neurentner nach 2031 würde der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenerhöhungen dämpfen, der Übergangsfaktor soll das teilweise ausgleichen. Jüngere zahlten bei einer verpflichtenden Kapitalrente schrittweise bis zu 2 Prozent des Bruttolohns zusätzlich, je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Dafür bauten sie ein eigenes Vorsorgekapital auf.

Fachlich geprüft und aktualisiert von

Jörg Droste
Jörg DrosteRessortleiter Versicherungen

Von den 33 Empfehlungen ist noch keine beschlossen. Gerade bei den Punkten, die Versicherte am stärksten treffen, ist die Koalition uneins. Wer in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen will, sollte trotzdem nicht abwarten. Ich rate, die eigene Renteninformation zu prüfen und durchzurechnen, was ein früherer Rentenbeginn mit Abschlägen kosten würde. Dann weiß man, was ein späterer Ausstieg oder zusätzliche Vorsorge wert ist. Wer fest mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren plant, sollte das Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen. Entscheidend wird sein, welche Jahrgänge Vertrauensschutz bekommen. Für Jüngere zeigt die Debatte, dass sich die gesetzliche Rente weiter verändern wird. Betriebliche und private Vorsorge bleiben deshalb wichtig.