Rententabellen & Rechner

Alle Zahlen und Fristen im Überblick (Stand: August 2026)

Wann Sie in Rente gehen können und wie hoch mögliche Abschläge ausfallen, hängt vom Geburtsjahrgang, den Versicherungsjahren und einer eventuellen Schwerbehinderung ab. Die folgenden Tabellen fassen die wichtigsten Rentenarten mit Renteneintrittsalter, Wartezeiten und Abschlägen übersichtlich zusammen – redaktionell geprüft und stets aktuell.

Unsere Tabellen im Überblick

Renteneintrittsalter & Regelaltersrente

Wann Sie die Regelaltersgrenze erreichen und ohne Abschläge in Rente gehen können – nach Geburtsjahrgang.

  • Regelaltersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre
  • Keine Abschläge bei Renteneintritt zur Regelaltersgrenze
  • Exakter Rentenbeginn je Geburtsjahrgang
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Rente mit 63 & 35 Beitragsjahre

Vorzeitiger Rentenbeginn ab 63 Jahren bei 35 Versicherungsjahren – inklusive der dauerhaften Abschläge.

  • Frühester Rentenbeginn: 63 Jahre
  • 0,3 % Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze
  • Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erforderlich
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Rente nach 45 Beitragsjahren

Abschlagsfrei und vorzeitig in Rente – für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren.

  • Abschlagsfreier Rentenbeginn trotz vorzeitigem Bezug
  • Bekannt als "Rente mit 63" (besonders langjährig Versicherte)
  • Wartezeit von 45 Versicherungsjahren nötig
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Rente bei Schwerbehinderung

Früherer Rentenbeginn für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung – mit und ohne Abschläge.

  • Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erforderlich
  • Wartezeit von 35 Versicherungsjahren
  • Maximal 10,8 % Abschlag bei frühestem Bezug
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Verlässliche Datenquellen & Redaktioneller Standard

Alle Angaben in den Tabellen beruhen auf den geltenden Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sowie auf Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung. Die Redaktion von Cash. gleicht Altersgrenzen, Wartezeiten und Abschläge regelmäßig mit der aktuellen Rechtslage ab und passt die Tabellen bei gesetzlichen Änderungen zeitnah an. Vorschläge der Rentenkommission, etwa zu einer schrittweisen Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 oder einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus, sind politische Diskussionen ohne geltende Rechtsgrundlage – sie fließen erst nach einem tatsächlichen Gesetzesbeschluss in die Tabellen ein.

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Erklärungen/Ergänzungen

Welche der Tabellen für Sie maßgeblich ist, richtet sich vor allem nach Geburtsjahrgang und Versicherungsverlauf. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweist, findet den frühestmöglichen Renteneintritt und den zugehörigen Abschlag in der Tabelle „Rente mit 63″. Bei 45 Beitragsjahren ist unter bestimmten Voraussetzungen ein abschlagsfreier vorzeitiger Rentenbeginn möglich. Wer einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, findet die für ihn geltenden Altersgrenzen in der Tabelle zur Rente bei Schwerbehinderung.

Rentenantrag rechtzeitig stellen und trotz Rente weiterarbeiten

Für eine pünktliche Rentenzahlung empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Rentenantrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Wer nach Rentenbeginn weiterarbeiten möchte, kann dies unabhängig vom Alter tun: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrenten – auch nicht bei einer vorgezogenen Rente wie der Rente mit 63.