DGB warnt vor Abschaffung der Rente mit 63 in der Rentenreform

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DGB-Logo an einem Bürogebäude in Köln
Bild: Jerome - stock.adobe.com
Bereits im Januar hatte der DGB eine eigene Rentenkommission gegründet, um der Regierungskommission ein Gegenkonzept entgegenzusetzen.

Der DGB widerspricht der Rentenkommission der Bundesregierung und fordert, die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten. DGB-Chefin Yasmin Fahimi legte dazu ein eigenes Reformkonzept vor - mit höherem Rentenniveau, Pflicht-Betriebsrente und neuer Finanzierung. Was das für die Rentenreform 2026 bedeutet.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bleibt bei seiner Forderung, die abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte zu erhalten. DGB-Chefin Yasmin Fahimi bekräftigte das bei einem Pressetermin in Berlin. Anlass war ein neues Abschlusspapier, mit dem der Gewerkschaftsbund seine Gegenposition zur geplanten Rentenreform vertieft.

Für Fahimi geht es dabei um mehr als ein einzelnes Detail der Reform. Den Erhalt der Regelung nannte sie „eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und eine Frage des Respekts gegenüber eben auch einer überproportional großen Beitragsleistung in die Rente und deswegen ist das ein Prinzip, das nicht aufgehoben werden darf“. Zudem verstehe sie das Prinzip als Signal an die junge Generation.

Zugleich hofft die DGB-Chefin, dass dieser Punkt im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Rentenreform außen vor bleibt. Die Bundesregierung plane den Gesetzentwurf bislang recht offen, so Fahimi. Deshalb wolle der DGB mit stichhaltigen Argumenten und konstruktiven Vorschlägen aktiv auf die Regierung zugehen, „damit solche Fehlentscheidungen gar nicht erst zustande kommen“.

Regierungskommission und DGB: Streit um die Rente mit 63

Hintergrund des Streits ist die Arbeit zweier konkurrierender Gremien. Bereits im Januar hatte der DGB eine eigene Kommission gegründet, als Gegengewicht zur Rentenkommission der Bundesregierung. Die zentralen Punkte des gewerkschaftlichen Konzepts wurden schon im Sommer bekannt, kurz nach den 33 Empfehlungen der Regierungskommission. Nun legte der DGB ein Abschlusspapier mit einer ausführlicheren Analyse nach.

Die Regierungskommission schlägt unter anderem vor, die abschlagsfreie Rente mit 63 abzuschaffen. Darüber hinaus sieht das Konzept eine kapitalgedeckte Rentenkomponente sowie eine Anbindung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung vor. Fahimi widersprach dieser Logik: Die Lebenserwartung steige langsamer, als das Renteneintrittsalter derzeit angehoben werde. Folgerichtig müsste das Eintrittsalter nach dieser Rechnung eigentlich wieder sinken, statt weiter zu steigen. Aktuell wird die Altersgrenze schrittweise bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre erhöht.

Rentenreform 2026: Zeitplan für den Gesetzentwurf

Ursprünglich wollten Kanzler Friedrich Merz (CDU) sowie die vormalige Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) das komplette Maßnahmenpaket der Regierungskommission rasch in die Tat umsetzen. Innerhalb der Koalition wird allerdings weiterhin über einzelne Punkte gestritten, darunter die abschlagsfreie Rente. Merz bekräftigte zuletzt, der Zeitplan bleibe bestehen. Der Gesetzentwurf zur Rentenreform soll noch in diesem Jahr das Kabinett passieren. Im ersten Quartal 2027 soll dann der Bundestag darüber entscheiden.

Neben dem Streit um die Rente mit 63 macht der DGB eigene strukturelle Vorschläge für die Alterssicherung.


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DGB-Konzept: Pflicht-Betriebsrente und höheres Rentenniveau

Der DGB setzt seinem Konzept zufolge auf eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge. Die Arbeitgeber sollen die Kosten dafür komplett selbst stemmen - in Höhe von zwei Prozent des Bruttolohns. Gemeinsam mit der gesetzlichen Rente soll dadurch im Ruhestand ein Versorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Es soll zunächst auf 50 und in einem weiteren Schritt auf 53 Prozent steigen.

ThemaRegierungskommissionDGB-Konzept
Abschlagsfreie Rente mit 63Abschaffung vorgeschlagenSoll erhalten bleiben
RenteneintrittsalterKopplung an LebenserwartungSollte laut DGB eher sinken
ZusatzvorsorgeEinführung einer KapitalrentePflicht-Betriebsrente mit zwei Prozent Arbeitgeberanteil
RentenniveauKeine AngabeAnhebung von 48 auf 50, später 53 Prozent
Quelle: DGB, Regierungskommission der Bundesregierung

Finanzierung: Höhere Beiträge und Steuern auf große Vermögen

Die zusätzlichen Kosten in der gesetzlichen Rentenversicherung will der DGB über leicht erhöhte Beiträge decken. Hinzu kommen soll ein höherer Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Zur Gegenfinanzierung schlägt der Gewerkschaftsbund zudem eine zusätzliche Besteuerung hoher Vermögen vor. Außerdem will der DGB neue, bislang nicht abgesicherte Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Das soll ebenso für alle Abgeordneten des Bundestags und der Länderparlamente gelten.

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