Bei der Rentenreform „Rente mit 63“ regt sich in der Bevölkerung deutlicher Widerstand. Dies geht aus dem ZDF-Politbarometer der Forschungsgruppe Wahlen vom 23. Oktober 2026 hervor: Unter den 1.225 zwischen dem 20. und 22. Oktober Befragten sprachen sich 74 Prozent gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 aus, lediglich 21 Prozent befürworteten diesen Schritt.
Damit bestätigt die aktuelle Erhebung zur Rentenreform „Rente mit 63“ einen Trend, der sich bereits seit dem Sommer 2026 in mehreren unabhängigen Umfragen zeigt. Vier Institute kommen trotz unterschiedlicher Auftraggeber zu einem nahezu identischen Ergebnis: Eine klare Mehrheit will an der bisherigen Regelung festhalten.
Vier Umfragen zur Rentenreform: Rente mit 63 bleibt umstritten
Seit der Sommerpause 2026 haben ARD, ZDF, die „Bild am Sonntag“ und der Sozialverband VdK jeweils eigene Institute mit einer Erhebung beauftragt. Die Fragestellungen unterscheiden sich im Detail, doch die Tendenz bleibt über alle Umfragen hinweg gleich: Zwischen 68 und 75 Prozent der Teilnehmer sprechen sich gegen eine Abschaffung der Rente mit 63 aus oder plädieren ausdrücklich für deren Fortbestand.
| Institut | Auftraggeber | Erhebungszeitraum | Stichprobe | Kernergebnis zur Rente mit 63 |
|---|---|---|---|---|
| Forschungsgruppe Wahlen | ZDF (Politbarometer) | 20. bis 22. Oktober 2026 | 1.225 | 74 Prozent gegen Abschaffung, 21 Prozent dafür |
| Infratest dimap | ARD (DeutschlandTrend) | 29. Juni bis 1. Juli 2026 | 1.317 | 70 Prozent gegen Abschaffung, 63 Prozent gegen eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung |
| Insa | Bild am Sonntag | 6. bis 7. August 2026 | 1.005 | 68 Prozent gegen Abschaffung, 24 Prozent dafür |
| YouGov | Sozialverband VdK | 29. Mai bis 1. Juni 2026 | 2.451 | 75 Prozent für Beibehaltung der abschlagsfreien Rente ab 65 nach 45 Beitragsjahren |
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der ARD-DeutschlandTrend von Infratest dimap, der Ende Juni und Anfang Juli 2026 erhoben wurde: 70 Prozent sprechen sich gegen die Abschaffung aus, und 63 Prozent lehnen eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab. Allerdings bedeutet die Ablehnung einzelner Maßnahmen nicht, dass die Befragten Reformen grundsätzlich verweigern. So erachten im Politbarometer 83 Prozent eine umfassende Rentenreform trotz möglicher Einschnitte als wichtig oder sehr wichtig, während nur zwölf Prozent sie für weniger oder gar nicht bedeutsam halten.
Was der Referentenentwurf zur Rentenreform 2026 vorsieht
Hintergrund der Diskussion ist die Alterssicherungskommission, die das Bundesarbeitsministerium eingesetzt hat und die auch als Rentenkommission 2026 bekannt ist. Am 23. Juni 2026 legte sie dem Ministerium ihren Bericht mit 33 Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge vor. Darauf aufbauend legte das Bundesarbeitsministerium am 7. Oktober 2026 einen Referentenentwurf vor.
Berichten zufolge sieht dieser Entwurf vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren für die Jahrgänge ab 1967 vollständig zu streichen. Darüber hinaus soll die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1968 und folgende an die Lebenserwartung gebunden werden. Bis zum Jahr 2031 soll das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen, ergänzt um eine steuerfreie Aktivrente für arbeitende Ruheständler von bis zu 2.000 Euro im Monat. Der Referentenentwurf selbst liegt bislang nicht öffentlich vor, weshalb sich die Angaben nicht am Original gegenprüfen lassen.
Neue Rentenreform ab 2027: Zeitplan verschiebt sich
Eigentlich sollte der Gesetzentwurf noch vor Weihnachten 2026 das Kabinett durchlaufen. Doch laut der „Stuttgarter Zeitung“ vom 26. Oktober 2026 kam es anders: Erst im Dezember 2026 will sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen, Bundestag und Bundesrat sind dann im ersten Quartal 2027 an der Reihe. Berater müssen sich also darauf einstellen, dass eine parlamentarische Entscheidung frühestens im ersten Quartal 2027 fällt.
Versicherungsbranche fordert stärkere Kapitaldeckung
Bereits am 22. Juni 2026 äußerte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft positiv zum Kommissionsvorschlag, die Rentenversicherung auf eine stärkere kapitalgedeckte Basis zu stellen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen warnt allerdings davor, diese Kapitaldeckung zu sehr in staatlicher Hand zu konzentrieren: „Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit. Aber die Kommission verlagert davon zu viel in staatliche Strukturen.“ Zur Eile mahnt er zugleich: „Dieses Reform-Zeitfenster kommt so schnell nicht wieder. Wer es verstreichen lässt, ohne die zweite und dritte Säule ernsthaft zu stärken, sitzt in zehn Jahren wieder am selben Tisch.“
Der DeutschlandTrend belegt, dass eine kapitalgedeckte Komponente in der Bevölkerung durchaus Rückhalt genießt: 56 Prozent sprechen sich für eine kapitalgedeckte Zusatzrente aus, und 84 Prozent fordern, auch Selbstständige, Politiker und Vorstände in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. An der grundsätzlichen Skepsis gegenüber der Reform ändert dies jedoch kaum etwas: Lediglich 35 Prozent sind überzeugt, dass sie die Alterssicherung stabiler macht, während 52 Prozent daran zweifeln.
Rentenreform 2026: Was der aktuelle Stand für die Beratung bedeutet
Für Finanzberater und Versicherungsvermittler bleibt die Rentenreform „Rente mit 63“ damit vorerst ein offenes Thema. Solange weder Kabinett noch Bundestag entschieden haben, steht das künftige Leistungsniveau der gesetzlichen Rente nicht fest. Diese Unsicherheit beeinflusst die Nachfrage nach privater und betrieblicher Altersvorsorge.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent. Es ist das neunte Jahr in Folge ohne Erhöhung.















