Wann erreiche ich meine Regelaltersgrenze? Die gesetzliche Altersgrenze wird stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Finden Sie hier Ihr Geburtsjahr und Ihren exakten Rentenbeginn. (Stand: Oktober 2026)
Renteneintrittsalter-Tabelle nach Geburtsjahrgang
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze (Zahlung ab nächstem Monat) | Regelrentenbeginn |
|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 2025/2026 |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 2026/2027 |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 2027/2028 |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 2028/2029 |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 2029/2030 |
| ab 1964 | 67 Jahre | 2031/2032 (Jahrgang 1964); spätere entsprechend |
Voraussetzung für die Regelaltersrente ist eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, entstehen keine Abschläge - der Abschlag beträgt in jedem Jahrgang 0 %.
Hinweis: Es handelt sich um eine gesetzliche Übergangsregelung. Der genaue Rentenbeginn hängt vom individuellen Geburtsdatum (nicht nur vom Geburtsjahr) ab und kann daher vom angegebenen Kalenderjahr abweichen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV), § 235 SGB VI
Rechenbeispiel
Wie sich der exakte Rentenbeginn ergibt, zeigt ein Beispiel: Der Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten. Bei einer Geburt im März 1961 ist das im September 2027 der Fall - die erste Rentenzahlung folgt zum 1. Oktober 2027, dem ersten Tag des Folgemonats. Weil der genaue Zeitpunkt vom Geburtsmonat abhängt, kann der Regelrentenbeginn eines Jahrgangs auch ins Folgejahr fallen. Deshalb ist in der Tabelle jeweils ein möglicher Zeitraum aus zwei Kalenderjahren angegeben.
Regelaltersgrenze & Voraussetzungen für den regulären Renteneintritt
Die Regelaltersgrenze markiert das reguläre Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung: den Zeitpunkt, ab dem die Altersrente ohne Abschläge ausgezahlt wird. Sie gilt für alle Versicherten, die die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllen. Für langjährig Versicherte oder Menschen mit Schwerbehinderung gelten eigene, teils frühere Altersgrenzen, die in gesonderten Tabellen aufgeführt sind.
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, zahlt weiter in die Rentenversicherung ein und kann seinen späteren Rentenanspruch dadurch erhöhen. Über eine weitere Rentenreform wird derzeit politisch diskutiert; die Empfehlungen der Rentenkommission sind bislang nicht beschlossen und ändern nichts an der hier dargestellten gesetzlichen Regelaltersgrenze.
Rentenantrag rechtzeitig stellen
Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Empfohlen wird, den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, da die Bearbeitung Zeit benötigt. Wer den in der Tabelle ausgewiesenen Regelrentenbeginn einhalten möchte, sollte sich entsprechend frühzeitig darum kümmern, etwa online über das Portal der Rentenversicherung oder in einer Beratungsstelle vor Ort.
Warum wird die Regelaltersgrenze angehoben?
Seit 2012 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Grundlage dafür ist eine gesetzliche Neuregelung aus dem Jahr 2007. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die demografische Entwicklung: Einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehern stehen langfristig weniger Beitragszahler gegenüber. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren.
Später in Rente: Zuschlag für jeden zusätzlichen Monat
Die Altersrente muss nicht unmittelbar beim Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen. Wer den Rentenbeginn aufschiebt, erhält für jeden Monat einen dauerhaften Zuschlag von 0,5 Prozent. Wird die Rente beispielsweise erst ein Jahr später beantragt, erhöht sich der Rentenanspruch dadurch um sechs Prozent. Wer währenddessen weiter versicherungspflichtig arbeitet, kann seine spätere Rente durch die zusätzlich gezahlten Beiträge weiter steigern.
Gilt für Frauen ein anderes Renteneintrittsalter?
Bei der regulären Altersrente gelten für Frauen und Männer dieselben Altersgrenzen. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren. Die frühere besondere „Altersrente für Frauen“ kommt nur noch für Frauen infrage, die vor 1952 geboren wurden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Für jüngere Jahrgänge gibt es diese eigenständige Rentenart nicht mehr.



Die Regelaltersgrenze ist gesetzlich klar geregelt und bietet echte Planungssicherheit. Auch wenn die Rentenkommission derzeit über Reformen diskutiert, gilt die in der Tabelle ausgewiesene Regelaltersgrenze unverändert - wer plant, sollte beschlossenes Recht und politische Vorschläge klar auseinanderhalten.