Renteneintrittsalter-Tabelle 2026

Wann erreiche ich meine Regelaltersgrenze? Die gesetzliche Altersgrenze wird stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Finden Sie hier Ihr Geburtsjahr und Ihren exakten Rentenbeginn. (Stand: August 2026)

Renteneintrittsalter-Tabelle nach Geburtsjahrgang

GeburtsjahrRegelaltersgrenze (Zahlung ab nächstem Monat)Regelrentenbeginn
195966 Jahre + 2 Monate2025/2026
196066 Jahre + 4 Monate2026/2027
196166 Jahre + 6 Monate2027/2028
196266 Jahre + 8 Monate2028/2029
196366 Jahre + 10 Monate2029/2030
ab 196467 Jahre2031/2032 (Jahrgang 1964); spätere entsprechend

Voraussetzung für die Regelaltersrente ist eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, entstehen keine Abschläge – der Abschlag beträgt in jedem Jahrgang 0 %.

Hinweis: Es handelt sich um eine gesetzliche Übergangsregelung. Der genaue Rentenbeginn hängt vom individuellen Geburtsdatum (nicht nur vom Geburtsjahr) ab und kann daher vom angegebenen Kalenderjahr abweichen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV), § 235 SGB VI
Datenstand: 31.07.2026

Rechenbeispiel

Wie sich der exakte Rentenbeginn ergibt, zeigt ein Beispiel: Der Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 6 Monaten. Bei einer Geburt im März 1961 ist das im September 2027 der Fall – die erste Rentenzahlung folgt zum 1. Oktober 2027, dem ersten Tag des Folgemonats. Weil der genaue Zeitpunkt vom Geburtsmonat abhängt, kann der Regelrentenbeginn eines Jahrgangs auch ins Folgejahr fallen. Deshalb ist in der Tabelle jeweils ein möglicher Zeitraum aus zwei Kalenderjahren angegeben.

Erklärungen/Ergänzungen

Die Regelaltersgrenze markiert das reguläre Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung: den Zeitpunkt, ab dem die Altersrente ohne Abschläge ausgezahlt wird. Sie gilt für alle Versicherten, die die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllen. Für langjährig Versicherte oder Menschen mit Schwerbehinderung gelten eigene, teils frühere Altersgrenzen, die in gesonderten Tabellen aufgeführt sind.

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, zahlt weiter in die Rentenversicherung ein und kann seinen späteren Rentenanspruch dadurch erhöhen. Über eine weitere Rentenreform wird derzeit politisch diskutiert; die Empfehlungen der Rentenkommission sind bislang nicht beschlossen und ändern nichts an der hier dargestellten gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Rentenantrag rechtzeitig stellen

Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Empfohlen wird, den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, da die Bearbeitung Zeit benötigt. Wer den in der Tabelle ausgewiesenen Regelrentenbeginn einhalten möchte, sollte sich entsprechend frühzeitig darum kümmern, etwa online über das Portal der Rentenversicherung oder in einer Beratungsstelle vor Ort.

Fachlich geprüft und aktualisiert von

Jörg Droste
Jörg DrosteRessortleiter Versicherungen

Die Regelaltersgrenze ist gesetzlich klar geregelt und bietet echte Planungssicherheit. Auch wenn die Rentenkommission derzeit über Reformen diskutiert, gilt die in der Tabelle ausgewiesene Regelaltersgrenze unverändert – wer plant, sollte beschlossenes Recht und politische Vorschläge klar auseinanderhalten.