WWK mit neuer Produktlandschaft

Die WWK Lebensversicherung a.G. hat im Zuge des In-Kraft-Tretens des Alterseinkünftegesetzes ihr Produktportfolio angepasst. Dazu gehört die geförderte Basis-Renten in drei Versionen: Zwei Fondsgebundene und eine konventionelle Variante. Bei allen drei Basisrenten kann ein Jahr vor Rentenbeginn zwischen einem Rentengarantiezeit-Modell oder einem Witwenübergang gewählt werden.

Beim Rentengarantiezeit-Modell erhält der Kunde eine lebenslange Altersrente. Verstirbt er innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit, so werden noch ausstehende garantierte Rentenzahlungen in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt. Beim Tod nach der Garantiezeit werden keine weiteren Leistungen gezahlt. Beim Rentenmodell mit Witwenübergang wird dagegen vereinbart, dass im Todesfall während der Leistungsphase eine lebenslange Hinterbliebenenrente an den Ehepartner gezahlt wird.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung- und den Riester-Produkten wurde die WWK Förder-Investrente den neuen gesetzlichen Bedingungen angepasst. Künftig muss nur noch ein Dauerzulagenantrag gestellt werden und der Kunde hat die Option einer 30-prozentigen Teilkapitalisierung.

Neu in Angebot sind zudem die WWK BU Complete Invest, die WWK Premium Risk Invest sowie der WWK Fondssparplan Plus, eine Kombination aus der Risikolebensversicherung WWK PremiumRisk und einem WWK Select Dachfonds.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments