Fitch bessert Ratingsystematik nach

Die Rating-Agentur Fitch hat in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, Fehler bei der Erstellung von Rating-Analysen deutscher Versicherungsunternehmen eingeräumt. Darüber hinaus kündigt die Agentur Nachbesserungen an, um Abhilfe zu schaffen.

Gleichzeitig hält die Ratinggesellschaft aber daran fest, bei Veröffentlichungen nicht zu kennzeichnen, welche Ratings mit und welche ohne Zusammenarbeit mit den bewerteten Assekuranzen entstanden sind. Fitch sehe in seinen Rating-Methoden und seinem Marktverhalten keinen Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) schreibt das Versicherungsjournal. Dies hatte der GDV der Rating-Agentur allerdings vorgehalten. Gleichwohl sieht der GDV in der Stellungnahme einen wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fitch und den Assekuranzen.

Der GDV hatte sich im April 2006 mit einer formalen Beschwerde nach den Bestimmungen der IOSCO für Rating-Agenturen an Fitch gewandt, nachdem es zu zahlreichen Unstimmigkeiten im Auftritt von Fitch am deutschen Versicherungsmarkt gekommen war.So kritisierte der GDV unter anderem die Transparenz des Rating-Verfahrens, die möglichen Einspruchfristen von beobachteten Unternehmen und die Qualität der Datenbeschaffung durch die Analysten von Fitch. Im Dezember 2004 waren mit der Verabschiedung des Verhaltenskodex der IOSCO für Rating-Agenturen erstmals weltweit gültige Mindeststandards für die Tätigkeit der Rating-Agenturen eingeführt worden.

Die Mindeststandards der IOSCO regeln unter anderem die Transparenz der Rating-Methodik, die Kennzeichnung von auftragslosen Ratings, die Vorab-Benachrichtigung gerateter Unternehmen und den Umgang mit Interessenkonflikten. Sie bieten damit einen wichtigen Referenzpunkt im Dialog mit den Rating-Agenturen. Aus Sicht des GDV waren im Auftritt von Fitch auf dem deutschen Versicherungsmarkt eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Bestimmungen des IOSCO-Kodex zu verzeichnen. Bei der entsprechenden formalen Beschwerde des GDV an Fitch handelte es sich um einen der ersten Fälle weltweit, in denen geratete Unternehmen oder deren Verbände die mit dem Kodex ebenfalls neu eingeführte Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens genutzt haben

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