Möglicherweise Wende bei VVG-InfoV

Bei der Informationspflichten-Verordnung (VVG-InfoV) im Rahmen der Novelle des Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG) könnte es nun doch noch zu dem von der Assekuranz erhofften Happy-End kommen.
Dies geht aus einem internen Rundschreiben ? das Schreiben liegt cash-online vor – des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, an seine Mitglieder hervor.

Danach signalisiert das Bundesjustizministerium (BMJ), dass die im neuen VVG geforderten Angaben der Abschlusskosten für Lebens- und Krankenversicherungen in Euro- und Centbeträgen möglicherweise durch Prozentwerte ersetzt werden. Allerdings bekräftigt das BMJ nach wie vor offiziell, dass eine Angabe der Kosten in absoluten Beträgen gewünscht ist. Die endgültige Klärung der Verordnung soll innerhalb eines Ministergespräches vorgenommen werden, das noch im September dieses Jahres stattfinden soll.

Zudem soll das ebenfalls geforderte Produktinformationsblatt nur für Privatkundenverträge verpflichtend vorgegeben werden. Offen bleibt indes die Frage, ob zumindest auch kleingewerbliche Versicherungsnehmer ein derartiges Blatt erhalten sollen. Grundsätzlich vorgesehen ist es jedoch erst zum ersten Juli 2008. Das Ministerium überlegt außerdem eine Übergangsfrist für bisher erstellte Verbraucherinformationen bis Mitte kommenden Jahres, selbst dann, wenn sie noch nicht alle Angaben der Verordnung enthalten.

Am Freitag, den 21. September, will derweil der Bundesrat abschließend über die VVG-Reform beraten. Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten in den Länderkammern zu, tritt das Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft. (aks)

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