Stuttgarter verbessert BasisRente

Die Stuttgarter Versicherung hat die zweite Generation ihre BasisRente (invest) auf den Markt gebracht. Neue Leistungsbausteine sind etwa eine Todesfallleistung an berechtigte Hinterbliebene (das heißt versorgungsberechtigt im Sinne des Einkommensteuergesetzes) in der Renten-garantiezeit nach Beginn des Ruhestands. Alternativ kann eine lebenslange Ehegattenrente bei Tod der versicherten Person eingeschlossen werden. Außerdem ist im Rahmen der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der Einschluss einer Beitragsbefreiung möglich.

Wie vom Gesetzgeber gefordert, ist die BasisRente (invest) beim Bezug von Arbeitslosengeld II (das so genannte Hartz IV) geschützt und wird nicht in die Berechnung des Privat-vermögens einbezogen. Darüber hinaus können bei finanziellen Engpässen Beitragsunterbrechungen von bis zu 24 Monaten (BasisRente invest) beziehungsweise 18 Monaten (BasisRente) eingelegt werden. Im Rahmen der Elternzeit sind es maximal 36 Monate.

Der vereinbarte Beginn der Rentenzahlung kann ab vollen-detem 60. Lebensjahr flexibel um fünf Jahre vorverlegt oder hinausgeschoben werden.

Die BasisRente (invest) wird in der Ansparphase steuerliche gefördert, da die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können.

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