BaFin regelt Überschussbeteiligung

Die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den unklaren Begriff der angemessenen Überschussbeteiligung für Kunden von Lebensversicherern verbindlich definiert – damit erhalten Versicherte mehr Geld.

In der jüngst im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Mindestzuführungs-Verordnung werden konkrete Zahlen genannt. Neu ist dabei die Regel, der Kundschaft mindestens 75 Prozent der Risikogewinne und nicht weniger als die Hälfte der sonstigen Erträge zu gewähren. Wie bisher üblich, sind Versicherungsnehmer weiter mit 90 Prozent der Kapitalerträge zu beteiligen.

Kunden werden künftig in geringerem Umfang durch das Risikoergebnis belastet als bislang in den meisten Fällen. Die Finanzaufsicht begründet diese Entscheidung damit, dass die in den Prämien eingepreisten Sicherheitsmargen nur bedingt zum Ergebnis beitragen. Dieses sei vielmehr auch durch unternehmerische Entscheidungen beeinflusst. Bisher praktizierte Halbe/Halbe-Aufteilungen des Risikos sind damit nicht mehr möglich.

Zudem hat die BaFin es untersagt, positive und negative Ergebnisquellen zu verrechnen. Kunden werden dadurch ab sofort in vollem Umfang an positiven Erträgen der Versicherer partizipieren. Mit dieser Entscheidung folgte das Amt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2005.

Die BaFin regelte mit dieser bereits in Kraft getretenen Entscheidung ihre Verordnung aus dem Jahr 1996 neu. (hb)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments