Verluste aus LV-Storno steuerlich absetzbar?

Erstmals haben mehrere Finanzämter die Verluste von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen anerkannt, berichtet das ?Handelblatt?.

Der Zeitung sollen mehrere Steuerbescheide vorliegen, in denen die Kosten etwa für Verwaltung oder Prämien für Versicherungsvermittler steuermindernd angerechnet wurden. Die Erfolge für die Kunden gehen auf das Konto der Schweizer Prozessfinanzierungsgesellschaft Proconcept AG. Im Rahmen ihres ?LV Doktor?-Projekts soll sie Ansprüche bei einzelnen Finanzämtern durchgesetzt haben.

Proconcept habe die von der Versicherung ausgewiesenen Kapitalerträge als Werbungskosten in den Steuererklärungen angegeben und diese pauschal um 150 Euro erhöht. Dies sei eine Hilfskonstruktion, weil die tatsächlichen Kosten der Versicherung nicht bekannt waren. Das zuständige Finanzamt hätte nach Ansicht der Proconcept AG diese Kosten beim Versicherer ermitteln müssen, verzichtete aber darauf und erkannte den beantragten Verlust in voller Höhe an.

?Entscheidung nicht bindend?

?Die Entscheidung der Finanzämter bindet jedoch die Kollegen in den anderen Behörden nicht?, sagte Martin Lausterer von der Münchener Kanzlei Linklaters dem Handelsblatt.

Bis dato konnten Verluste, die Steuerzahler durch die vorzeitige Kündigung ihrer bis 2004 abgeschlossenen Lebensversicherung erlitten haben, nach gängiger Verwaltungspraxis steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das könnte sich jetzt ändern, heißt es in dem Bericht weiter. ?Jeder Steuerpflichtige sollte zukünftig seinen finanziellen Verlust beim Rückkauf aus der Lebensversicherung beim Finanzamt geltend machen?, zitiert das ?Handelsblatt? Steuerberater Heiko Stoll von Simmons & Simmons in Frankfurt.

?Noch keine höchstrichterliche Entscheidung?

Von der Entscheidung der Finanzämter könnten Millionen von Lebensversicherungskunden profitieren: Rund 94 Millionen Verträge existieren derzeit in Deutschland. Schätzungen zufolge wird die Hälfte vorzeitig gekündigt. Dabei entstehen den Kunden oft Verluste von mehr als 50 Prozent. Allein in den vergangenen zwei Jahren hätten deutsche Versicherer laut den Zahlen des Branchenverbandes GDV jeweils mehr als zwölf Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt.

Angesichts drohender Milliardenverluste für den Fiskus erwartet Proconcept künftig größeren Widerstand des Fiskus und eine Regelung durch die Gerichte. Womöglich werden die Steuerbescheide durch den Fiskus kassiert. In diesem Fall wollen die Schweizer den Rechtsweg durch alle Instanzen beschreiten. Solange es keine höchstrichterliche Entscheidung gebe, seien die Steuerzahler auf das Ermessen ihres zuständigen Finanzamts angewiesen, so das ?Handelsblatt?. (hi)

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