Wann darf die Kfz-Police gekündigt werden?

Autohalter können ihre Kfz-Police unter bestimmten Vorraussetzungen auch nach dem 30. November kündigen, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.

Für die deutschen Autoversicherer ist der 30. November ein wichtiges Datum. Denn bis zu diesem Tag können die meisten Kunden ihre alten Verträge kündigen und zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln, was alle Jahre wieder zu einer Flut von Angeboten führt. Aber auch wenn ein Versicherter den Kündigungstermin verpasst hat, gibt es viele Möglichkeiten Kosten zu sparen.

Laut BdV besteht ein Sonderkündigungsrecht, falls der Versicherer die Beiträge erhöht. Die Frist endet jedoch einen Monat nach Eingang der Benachrichtigung. Beispiel: Wer Mitte November eine solche Ankündigung bekommen hat, kann bis Mitte Dezember kündigen. Der Vertrag endet zum Erhöhungstermin.

Die Kündigung außer der Reihe ist zusätzlich nach einem Schadensfall möglich. Aus dem Vertrag rauskommen kann der Versicherungsnehmer zudem bei einem Fahrzeugwechsel. Der Beitrag könne aber auch ohne Kündigung gedrückt werden, so der BdV. Beispielsweise durch die Beschränkung auf ausschließlich einen Fahrer, weniger gefahrene Kilometer, Garagenunterbringung oder jährliche Zahlweise. (hi)

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