Wenn die BaFin zwei Mal klingelt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn/Frankfurt, schreibt allen Versicherern vor, dass ein Vorstandsmitglied in der Weihnachtszeit erreichbar sein müsse.

„Auch über den anstehenden Jahreswechsel kann niemand ausschließen, dass Entwicklungen an den Finanzmärkten kurzfristige und intensive Gespräche erfordern“, zitiert die „Financial Times Deutschland“ (FTD) einen Brief des Versicherungsaufsichtschefs Thomas Steffen vom 20. November.

Alle Gesellschaften müssen ein Vorstandsmitglied benennen, das vom 22. Dezember bis zum 11. Januar „innerhalb eines halben Tages zu persönlichen Gesprächen mit der Aufsicht zur Verfügung stehen könnte“, heißt es in dem Bericht. Bis zum 12. Dezember müssen Namen und Handynummer des entsprechenden Vorstandsmitglieds per E-Mail der Krisen-Taskforce der BaFin mitgeteilt werden.

In einigen Gesellschaften stieß die Anweisung nach Informationen der Zeitung auf Unverständnis. „Ist das Wichtigtuerei, oder hat die BaFin Informationen über eine akute Gefahr, die sie nicht weitergibt?“, wird ein nicht näher genanntes Unternehmen zitiert. In „Versicherungskreisen“ hieß es laut FTD dagegen, die BaFin habe auf Äußerungen prominenter Vorstände reagiert, die sich eine Störung im Winterurlaub verbeten hätten. (hi)

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