EuGH-Urteil: Riester-Rente muss nachgebessert werden

Die staatlich geförderte Riester-Rente widerspricht in Teilen geltendem Europa-Recht. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof in seinem heute in Luxemburg verkündeten Urteil. Danach monierten die Richter unter anderem die Auflage, dass Riester-Rentner in Deutschland leben müssten, damit nach Auszahlung des Altersgeldes dieses leichter zu besteuern ist.

Darüber hinaus kassierte der EuGH die Regelung, dass nur wer in Deutschland wohnt und arbeitet, also unbeschränkt steuerpflichtig ist, in den Genuss der Zulagen des Staates kommt. Künftig dürften auch Personen, die lediglich in Deutschland arbeiteten, aber im Ausland wohnten, die staatlichen Zulagen beantragen, urteilten die Richter.

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