Altersvorsorge: Wie und wo Sie 2011 Steuern sparen können

Im kommenden Jahr wird die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen im Bereich der Altersvorsorge optimiert. Betroffen sind unter anderem Rürup-Rente und bAV. Cash.Online zeigt in einer Übersicht, was es 2011 zu beachten gibt.

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Seit 2005 können Arbeitnehmer einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der anrechenbare Vorsorgeanteil von 60 Prozent auf 100 Prozent an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro.

Die Postbank hat untersucht, was dies für 2011 bedeutet. Demnach sind 72 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.400 für Singles beziehungsweise 28.800 Euro für Verheiratete absetzbar. Für Selbständige, Riester-Sparer und Betriebsrenten ergeben sich folgende Konsequenzen:

Rürup-Rente

Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können die Beitragszahlungen zur Rürup-Rente steuerlich absetzen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind das 72 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro.

Für 2011 bedeutet dies: Rürup-Sparer können bis zu 14.400 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag. Der absetzbare Beitragsanteil soll bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent des Höchstbetrages von 20.000 Euro je Renten-Sparer ansteigen.

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die das Sparmodell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen, können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West/Ost: 66.000 Euro) in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Für 2011 bedeutet dies: Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro bleiben von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei.

Rentenbeginn verschiebt sich

Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist der 31. Dezember 2011 wichtig: Wer bis dahin eine Riester- oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren.

Bei Neuverträgen ab 2012 ist dies erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ähnliches gilt künftig für private Lebensversicherungen: Nur wenn der Vertrag künftig erst ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, bleibt die Kapitalauszahlung zu 50 Prozent steuerbefreit. (ks)

Foto: Shutterstock

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