DAV empfiehlt Absenkung des Garantiezinses

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat aktuell ihre Empfehlung für den Garantiezins für Lebensversicherungen abgegeben. Danach soll der Zins für Neuverträge ab 2012 von derzeit 2,25 auf zwei Prozent abgesenkt werden. Das teilt die berufsständische Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker mit.

Zins BerechnungDie DAV gibt jedes Jahr gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Empfehlung für den Wert des zulässigen Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung für neue Verträge ab.

Den Szenarien liege die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Rendite europäischer Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit zugrunde, die die höchste Bonitätsstufe AAA hätten, so die DAV in ihrer Mitteilung. Aufgrund der erhöhten Risikoaufschläge seien die Anleihen einiger Länder des Euroraums seit 2009 dabei nicht berücksichtigt worden. Aus den Daten der letzten zehn Jahre werde der Mittelwert errechnet und mit 0,6 multipliziert. Der Garantiezins dürfe nicht höher sein als dieser Mittelwert.

Der Zins wird jedes Jahr neu per Verordnung durch das Bundesfinanzministerium bestimmt, wobei das Ministerium nicht an die Empfehlung der DAV gebunden ist, dieser aber in der Regel folgt. Erst vergangene Woche war bekannt geworden, dass das Finanzministerium plant, den Garantiezins bereits zum 1. Juli 2011 von 2,25 auf 1,75 Prozent abzusenken.

Seit 2007 ist der Zins nicht mehr geändert worden. Bis zum Jahr 2000 rangierte der Zins in einer Spanne zwischen drei und vier Prozent, bevor er 2004 auf 2,75 Prozent gesenkt wurde (siehe Grafik unten).

Der Garantiezins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss kapitalbildender Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen. In der Regel ist die Höhe des Zinses gleichbedeutend mit der den Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung. (ks)

Foto: Shutterstock

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