Gesetzesänderungen: Das ist ab Januar 2011 neu

Zum Jahreswechsel treten eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft. Cash.Online gibt einen Überblick über Neuerungen aus den Bereichen Gesundheit, Steuern und Verbraucher.

Paragraf GesetzDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird im kommenden Jahr teurer. Der Beitragssatz steigt ab 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent und erreicht damit wieder das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Demnach zahlen Versicherte 8,2 Prozent, die Arbeitgeber 7,3 Prozent, wobei der Arbeitgeberanteil festgeschrieben wird.

Das heißt, Beitragssteigerungen müssen künftig allein die Versicherten über Zusatzbeiträge leisten. Werden diese erforderlich, können Krankenkassen diese als Beiträge erheben, die nicht vom Einkommen abhängig sind. Allerdings darf der Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen.

Gesenkt wurde hingegen die Beitragsbemessungsgrenze. Sie sinkt auf 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) beziehungsweise 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der GKV berechnet.

Wer von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln will, für den wird es möglicherweise leichter als bisher. Arbeitnehmer müssen künftig nur noch ein Jahr – bisher waren es drei Jahre – ein bestimmtes Bruttogehalt haben, um wechseln zu können. Die Versicherungspflichtgrenze sinkt 2011 von 49.950 auf 49.500 Euro im Jahr beziehungsweise von 4.162,50 Euro monatlich auf 4.125 Euro.

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Auch im Steuerrecht treten im Rahmen des Jahressteuergesetzes zum 1. Januar 2011 einige Änderungen in Kraft. Das betrifft unter anderen die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern. Bis zu 1.250 Euro können Steuerpflichtige bei ihrer Erklärung geltend machen, wenn sie für ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung haben. Dies gilt auch, wenn dieses Zimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung ist. Die Regelung gilt unter Umständen rückwirkend ab 2007.

Seite 2: Änderungen bei der Einlagensicherung

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