Gesetzesänderungen: Das ist ab Januar 2011 neu

Zudem gibt es künftig keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr, da die Finanzbehörden die Steuererhebung schrittweise auf ein elektronisches Verfahren umstellen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011. Wer 2011 erstmals eine benötigt, muss sie bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen.

Für Umsatzsteuerpflichtige gilt ab Januar die elektronische Übermittlung der Jahreserklärung für 2011 und die Folgejahre, die an das zuständige Finanzamt geht.

Mehr Transparenz bei Geldautomatengebühren

Änderungen gibt es außerdem im Rahmen der sogenannten Einlagensicherung. Danach steigt ab dem 31. Dezember 2010 die gesetzliche Garantie für Spareinlagen von 50.000 auf maximal 100.000 Euro. Überdies verkürzt sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf maximal 30 Werktage. Das heißt, bei Insolvenz eines Geldinstituts bekommen Kunden künftig innerhalb dieser Frist ihr Geld zurück.

Eine Neuregelung gibt es auch bei den Gebühren für die Nutzung fremder Geldautomaten. Nach der Kritik der Bundesregierung, dass Gebühren zu intransparent seien, haben sich die Banken und Sparkassen darauf verständigt, dass Kunden ab dem 15. Januar 2011 vor der Auszahlung erfahren, wie viele Gebühren dafür fällig werden. Sind sie zu hoch, kann er den Vorgang abbrechen, ohne dass Kosten anfallen. (ks)

Foto: Shutterstock

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