Zurich optimiert BU-Versicherung

Die Zurich Gruppe Deutschland hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umgebaut. Bei dem neuen Konzept soll die Beitragseinstufung genauer an den tatsächlichen Risiken ausgerichtet werden. Zudem wurde die Zahl der Berufsgruppen erhöht, die nun BU-Schutz erhalten können.

Beruf, Bauarbeiter, IngenieurKern der verbesserten Versicherung ist eine individuellere Ermittlung der konkreten Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, teilt Zurich mit. Dieses Vorgehen soll zu einer risikogerechteren Einstufung und häufig zu geringeren Beiträgen führen. Dazu werden Kriterien wie die höchst erlangte berufliche Qualifikation, der prozentuale Anteil von Bürotätigkeiten im Verhältnis zur Arbeitszeit sowie die Führungsspanne berücksichtigt. Ist eines dieser Kriterien gegeben, reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

Des Weiteren wurden über 450 Berufe in eine bessere Berufsgruppe eingestuft. Rund 150 davon erhalten erstmalig einen umfassenden Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit, beispielsweise künstlerisch Tätige, wie Fotografen, Designer oder Grafiker.

Außerdem beinhaltet das neue Konzept die Möglichkeit zur Verlängerung der Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr. Das ist für insgesamt 9.800 Berufe der Fall, so der Versicherer. Darüber hinaus schafft Zurich die Endalter-Beschränkung für risikoreiche Berufe hinsichtlich der Leistungsdauer bis zum 50. Lebensjahr ab.

Eine weitere Neuerung ist der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung für körperlich bis schwer körperlich Tätige, wie Köche oder Dachdecker. Bei einer abstrakten Verweisung wird im Schadenfall untersucht, ob einer berufsunfähigen Person ein anderer, gleichwertiger Beruf empfohlen werden kann. Dieser sollte mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vergleichbar sein und vom Versicherungsnehmer auch ausgeübt werden können. Ist dies der Fall, stellt der Versicherer die Versicherungsleistung ein, unabhängig davon, ob es in dem Verweisungsberuf auch tatsächlich freie Stellen gibt.

Versicherungsnehmer, die der Möglichkeit einer abstrakten Verweisung im Vertrag ausdrücklich zustimmen, können ihren Versicherungsbeitrag um rund 20 Prozent reduzieren. (ks)

Foto: Shutterstock

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