Fondssparpläne: Unions-Vorschläge stoßen auf Kritik

Die Pläne der Unions-Fraktion, Investmentsparpläne steuerlich mit langlaufenden Lebensversicherungen gleichzustellen, sind von SPD und GDV scharf kritisiert worden. Während die Lebensversicherer um ihr Alleinstellungsmerkmal als staatlich begünstigter Vorsorgeanbieter fürchten, moniert die SPD, dass statt Altersvorsorge Kapitalanlage gefördert würde.

ablehnungDie Arbeitsgruppe Finanzen der CDU- und CSU-Bundestagsfraktion hat in ihren Plänen zur Verbesserung der privaten Altersvorsorge unter anderem vorgeschlagen, die bestehende steuerliche Förderung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen (Steuerermäßigung von 50 Prozent bei einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und Fälligkeit nach dem 60. Lebensjahr) auf Fondssparpläne auszuweiten. Dadurch solle der Einstieg in die private Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden, so die Union.

Für die Fondsbranche wäre diese steuerliche Gleichstellung ein Riesenerfolg. Die Versicherungswirtschaft würde dagegen eines ihrer besten Verkaufsargumente und Privilegien verlieren. Angesichts der anhaltenden Kundenzurückhaltung bei klassischen Lebensversicherungen gegen laufenden Beitrag und der dauerhaften Niedrigzinsen, die es der Branche erschweren, ihre Kundengelder gewinnbringend anzulegen, käme diese Novelle für die Assekuranz zudem zur Unzeit.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte entsprechend verschnupft: Der Vorschlag der Union sei bereits 2008 „aus gutem Grund“ von der damaligen Großen Koalition verworfen worden, sagte ein GDV-Sprecher der „Süddeutschen Zeitung“. Die Pläne würden nicht nur zu erheblichen Steuerausfällen führen, sondern seien auch sozialpolitisch falsch.

Schließlich böten Lebensversicherungen den Kunden langfristige Sicherheiten, etwa eine garantierte Mindestauszahlung sowie einen Mindesttodesfallschutz von Beginn an. Einem Sparvertrag hingegen fehle „jedes Bindungsmoment, das für die Altersvorsorge maßgeblich“ sei. „Im Kern handelt es sich nur um ein Instrument für die regelmäßige Umschichtung von Mitteln aus einer Anlagekategorie in eine beliebig andere“, so der Sprecher weiter.

Eine ähnliche Auffassung vertritt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl, auch wenn die Beweggründe der Oppositionspolitikerin andere sein dürften, als die der Versicherungslobby. Kressl bemängelt, dass die von der Union angekündigten Änderungen am Ziel vorbei-, weil über den reinen Vorsorgegedanken hinausgingen. „Im Vordergrund steht nicht die Alterssicherung, sondern die Vermögensbildung“, kritisiert die SPD-Politikerin. Die Union wolle private Kapitalanlagen auf Kosten der Mehrheit der Steuerzahler fördern, so der Vorwurf.

Darüber hinaus sei der von CDU und CSU postulierte Bedarf für eine Gleichstellung von Fondssparplänen und langlaufenden Lebensversicherungen gar nicht vorhanden. Denn bereits nach geltendem Recht sei es, so Kressl, möglich, über „ungeförderte Riester-Verträge“ steuerbegünstigte Fondssparpläne abzuschließen. Die Bemühungen zeigten, dass es nicht um die Sache selbst, sondern um die Förderung vermögender Kapitalanleger gehe.

Neben ihren Plänen, Fondssparpläne steuerlich besser zu stellen, sehen die Vorschläge von CDU und CSU zur „spürbaren“ Erhöhung der Attraktivität der privaten Altersvorsorge vor, die Möglichkeiten zu verbessern, sich im Rahmen von Riester- und Rürup-Produkten gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Zudem sollen die Förderhöchst- und Zulagegrenzen bei Basis- und Riesterrente angehoben werden.

Außerdem will die Unions-Fraktion die steuerlichen Nachteile beim Eintritt von Pflegefällen oder berufsbedingtem Umzug bei der Eigenheimrentenförderung abschaffen und den altersgerechten Umbau in diese Förderung mit einbeziehen.

Die entsprechenden Gesetze sollen, wenn es nach CDU und CSU geht, im zweiten Halbjahr 2011 beschlossen werden. (hb)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments