BdV prangert Vermeidungsverhalten von Versicherern an

Der Bund der Versicherten (BdV) fordert eine Gesetzesänderung, wenn Versicherer weiterhin Grundsatzurteile verhindern, indem sie sich im Vorfeld mit Klägern einigen. Zuletzt umging der Versicherer Clerical Medical auf diese Weise ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Recht Justiz AnwaltDer BdV räumt ein, dass dieses Vorgehen völlig legal ist. Dem Verbraucherverband sind gütliche Einigungen zwischen Versicherern und Klägern allerdings ein Dorn im Auge. BdV-Chef Axel Kleinlein hält diese nur im Einzelfall für sinnvoll, da der Geschädigte so sein Recht bekomme. Diese Praxis ginge aber zu Lasten der Betroffenen von ähnlichen Fällen, da ihnen nur ein Grundsatzurteil helfe, an das sich Amtsrichter bereits in der ersten Instanz orientieren müssen, heißt es auf Verbandsseite.

Leider komme es immer wieder vor, dass der BGH in einigen ihm vorliegenden Fällen kein Urteil sprechen könne, weil die Versicherer das im letzen Moment noch abwenden, beklagt Kleinlein und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf: „Damit verhindern die Versicherer ihre Zahlungen in all den anderen, manchmal Hunderten von Fällen, die einen vergleichbaren Sachverhalt betreffen. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss eine Änderung zum Schutz der Verbraucher vornehmen!“

Konkreter Anlass für die Kritik des BdV war ein Streitfall, der auf das Jahr 2002 zurückgeht. Eine Frau hatte damals eine fondsgebundenen Lebensversicherung per Einmalbeitrag für zehn Jahre abgeschlossen. Später behauptete sie, dass der Versicherungsvermittler sie nicht auf das Verlustrisiko hingewiesen habe. Die Frau zog vor Gericht und forderte die aus dem Versicherungsvertrag versprochene Leistung sowie Schadensersatz. In der Revision wollte der BGH eine Entscheidung zu Ansprüchen gegen den englischen Lebensversicherer treffen, das branchenweite Auswirkungen gehabt hätte. (lk)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments