Allianz weist „Riester-Ultimatum“ zurück – Verbraucherschützer wollen klagen

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben angekündigt, die Allianz zu verklagen. Grund ist die Weigerung des Versicherers, eine geforderte Unterlassungserklärung zur Riesterrentenversicherung abzugeben.

Die Verbraucherschützer werfen der Allianz vor, ärmere, ältere und kinderreiche Riester-Versicherte zu diskriminieren. Grund hierfür sei, dass diese Kundengruppen nur eingeschränkt an den Überschüssen ihres Riester-Rentenversicherungsvertrags beteiligt würden. Dies habe eine Analyse von Kleingedrucktem sowie des Allianz-Geschäftsberichts ergeben.

Im Kern der Kritik stehen die sogenannten Kostenüberschüsse. Diese entstehen, wenn die ursprünglich vom Versicherer kalkulierten Kosten unterschritten werden. Mindestens die Hälfte dieser Überschüsse stehen den Versicherten zu, doch bei der Allianz profitierten davon nur jene Kunden, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro sei, lautet der Vorwurf der Verbraucherschützer. Der Schaden für die leerausgehenden Kunden betrage bis zu 3.500 Euro, sagte der BdV-Vorstandsvorsitzende Axel Kleinlein.

Der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg forderten den Münchner Versicherer dazu auf, bis zum 8. Juni 2012 eine Unterlassungserklärung abzugeben, um die vermeintliche Ungleichbehandlung der Riester-Kunden zu beenden.

Ein Allianz-Sprecher wies die Kritik der Verbraucherschützer bereits vor Fristende zurück und erklärte, dass das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben werde. Zudem äußerte der Sprecher Zweifel an der Berechnungsgrundlage Kleinleins, die zu dem Schaden von 3.500 Euro führten. Die Allianz bestätigte zwar, dass nur Kunden mit einem Beitragsvolumen von mindestens 40.000 Euro an den Kostenüberschüssen beteiligt würden, allerdings sei diese Regelung fair und stehe im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. (lk)

Foto: BdV

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