Versicherer beklagen hohe Betrugsrate bei Smartphones und Tablet-PCs

Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von rund 2.000 eingereichten Schäden an Smartphones und Tablets-PCs ist über die Hälfte der Fälle nicht plausibel.

Laut Gutachter können sich die Schäden häufig nicht so ereignet haben, wie vom Kunden geschildert. Nach GDV-Angaben verfolgten etwa 14 Prozent der Besitzer ihre Forderung nicht weiter, nachdem der Versicherer eine Überprüfung des Schadens durch einen Sachverständigen angekündigt hatte. Das wäre mehr als das durchschnittliche Betrugsverhältnis in der Assekuranz: Nach Brancheneinschätzung ist jeder zehnte gemeldete Schaden wahrscheinlich Betrug. Die Erfahrungen der Versicherer zeigen, dass sich Schadenmeldungen häufen, wenn eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt, teilt der Verband mit.

Zur Überprüfung der Schäden schalten die Gesellschaften immer häufiger Gutachter ein: „Eine Grenze bei der Schadenhöhe, unterhalb der keine Plausibilitätsprüfungen stattfinden, gibt es bei vielen Versicherern nicht mehr. Jede Schadenmeldung wird unabhängig von ihrer Höhe geprüft“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. In der Summe seien auch die vielen kleineren Betrügereien ein großes Problem für die Versichertengemeinschaft.

„Wir sind gegenüber der ganz großen Mehrzahl ehrlicher Kunden in der Pflicht, Betrug zu bekämpfen“, so Fürstenwerth weiter. Sollte tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden, können die Folgen für den Kunden laut Verband erheblich sein: Der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.

Eine GDV-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Versicherungsbetrug in allen Gruppen der Gesellschaft weit verbreitet sei: Jeder fünfte Befragte sehe darin ein „Kavaliersdelikt“. Besonders betroffen sind demnach die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung. (lk)

Foto: Shutterstock

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