Die Allianz muss bis zu 900.000 Kunden entschädigen, weil Klauseln in bestimmten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen unwirksam sind. Der Versicherer hatte für diesen Fall bereits im Jahr 2010 117 Millionen Euro zurückgestellt, sagte ein Allianz-Sprecher gegenüber Cash.-Online.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 wurde jetzt rechtskräftig, nachdem die Allianz eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen hatte.
Das Urteil besagt, dass Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, die in bestimmten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz zwischen 2001 bis 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH).
Für die falsch abgerechneten Verträgen können Kunden nun eine höhere Leistung beim Versicherer geltend machen. Zudem müsse auch ein Stornoabzug erstattet werden, teilt die VZHH mit.
Urteil betrifft zu 90 Prozent beitragsfrei gestellte Policen
Laut Allianz betrifft das OLG-Urteil zu etwa 90 Prozent beitragsfrei gestellte Policen, das heißt ruhende Verträge, in die kein Geld mehr eingezahlt wird. Das Unternehmen rechnet nach eigenen Angaben mit einem dreistelligen Millionenvertrag, der für die Entschädigung nötig wird. Die erwartete durchschnittliche Entschädigungshöhe pro Vertrag bezifferte ein Sprecher auf 200 Euro. Die VZHH rechnet mit einer durchschnittlichen Erstattung von 500 Euro. (lk)
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