Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung rechtmäßig

Versicherungsvertreter dürfen mit ihren Kunden separate Vergütungsvereinbarungen für die Vermittlung von Nettopolicen abschließen. Darauf weist der Versicherer Prisma Life hin. Das Unternehmen aus Liechtenstein bezieht sich auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Der BGH urteilte am 6. November 2013, dass die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Vergütungsvereinbarung zulässig ist. Mit seiner Entscheidung wies der BGH die Revision gegen das Urteil OLG Naumburg zurück und gab dem OLG Naumburg Recht. Das OLG Naumburg hatte 2012 Stellung zum Thema Nettopolicen mit separater Vergütungsvereinbarung genommen.

Prisma Life: BGH folgt Argumentation des OLG Naumburg

Nach Angaben von Prisma Life wies das OLG insbesondere darauf hin, dass Nettopolicen für die Kunden transparenter seien als Bruttopolicen und die Abschlusskosten für den Kunden dabei insgesamt niedriger ausfallen könnten. Im Ergebnis folge der BGH der Argumentation des OLG, teilt der Versicherer mit.

[article_line]

Als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater Vergütungsvereinbarung begrüße man diesen Entscheid sehr, kommentierte Markus Brugger, Chief Executive Officer der Prisma Life, das Urteil. „Nettopolicen bieten dem Kunden, im Vergleich zur Bruttopolice, maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiß wofür er wieviel bezahlt“, so Brugger. (lk)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Comments
Inline Feedbacks
View all comments