Die „neue bAV“: Einfach, renditestark, flexibel

Er hält die bestehende Obergrenze für zu gering, denn „je nach Gehalt werden damit für Arbeitnehmer in ihren Dreißigern betriebliche Ruhegehälter in Höhe von weniger als 1.000 Euro generiert“.

Sollte die bAV von der Politik ernsthaft als gleichberechtigte zweite Säule neben der gesetzlichen Rente angesehen werden, so Kesting, müsse die Förderhöchstgrenze auf fünf oder sechs Prozent angehoben werden.

„Damit wäre ein angemessener Lebensstandard im Alter garantiert“, resümiert der Branchenkenner. Um ihren Rentenbedarf im Alter richtig kalkulieren zu können, müssen Verbraucher weitere Besonderheiten der bAV berücksichtigen.

Unter anderem sind Betriebsrenten im Alter steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2040 wird der geltende Versorgungsfreibetrag schrittweise abgebaut. Danach behandelt der Fiskus die komplette Betriebsrente als Teil der privaten Einkünfte.

„bAV fristet Schattendasein“

Ein weiterer Faktor, den Verbraucher bei Abschluss einer bAV zu bedenken haben, besteht darin, dass die in der aktiven Zeit abgezogenen Lohnanteile bei der Berechnung der gesetzlichen Rente rausfallen, sodass es hier zu einer niedrigeren Auszahlung kommt.

Darüber hinaus wirkt sich die anhaltende Niedrigzinsphase auf die betriebliche Altersversorgung aus – sollte die Durststrecke noch lange anhalten, werden die Erträge in der Rentenphase geschmälert.

Aus Sicht von DGbAV-Vorstand Kesting könnte sich die Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung von 1,75 auf 1,25 Prozent zum 1. Januar 2015 als hinderlich für die weitere Verbreitung der bAV erweisen.

„Da der weitaus überwiegende Teil der Betriebsrentenvereinbarungen versicherungsbasiert ist, wirkt die vieldiskutierte Absenkung auf 1,25 Prozent ab kommendem Jahr abschreckend auf Neueinsteiger“, fürchtet der Fachmann.

Seite drei: Sorgen um Zukunft der Betriebsrente

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