Bewertungsreserven: „Nicht überstürzt kündigen“

Eine mögliche Gesetzesänderung zu den Bewertungsreserven sollte nicht zu einer überstürzten Kündigung der Lebensversicherung führen, raten der Luxemburger Policenkäufer Partner in Life und der Policenhändler Deutscher Policenmakler. Zu prüfen sei, ob ein Wegfall der Bewertungsreserven von der Verzinsung in der restlichen Laufzeit aufgeholt werden kann.

Dean Goff weist darauf hin, dass die Wertentwicklung der Police wichtiger sei, als die Höhe der Bewertungsreserven.

„Generell kann sich eine Kündigung nur für die Versicherten lohnen, deren Police sich im letzten Drittel der Laufzeit befindet„, sagt Dean Goff, Vorstand der Partner in Life S.A. Denn diese Policen könnten den Wegfall der Bewertungsreserven über die restliche Laufzeit nicht mehr aufholen. So gibt es laut Goff Verträge, in denen die Bewertungsreserven satte zehn Prozent des Vertragswertes ausmachen.

Komplizierte Standmitteilungen

Ob dies auf den eigenen Vertrag zutrifft, lässt sich allerdings nicht auf den ersten Blick beurteilen. Einerseits, weil es für Laien schwer ersichtlich sei, aus den jährlichen Standmitteilungen die tatsächliche Höhe der Bewertungsreserven herauszulesen. Andererseits seien viele Versicherer dazu übergegangen, so Goff, die Bewertungsreserven gar nicht mehr auszuweisen.

„Wer Klarheit haben möchte, der sollte sich Rat bei seinem Berater sowie den Verbraucherzentralen suchen oder seine Police von unabhängigen Unternehmen wie uns bewerten lassen“, sagt Goff.

„Wertentwicklung wichtiger als Höhe der Bewertungsreserven“

Der Experte weist zudem darauf hin, dass die Wertentwicklung der Police wichtiger sei, als die Höhe der Bewertungsreserven. Ein Vertrag, dem nur noch wenige Jahre bis Ablauf verbleiben, sei beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen als kündigungswürdig einzustufen:

Dies kann etwa Verträge betreffen, die zwar eine stabile Wertentwicklung zeigen, jedoch aktuell zwölf Prozent an variablen und damit reduzierbaren Teilen (Anteil an den Bewertungsreserven, Sockelbeteiligung, Schlussüberschüsse etc.) aufweisen. Fallen die variablen zwölf Prozent weg, verliere der Vertrag in den verbleibenden Jahren jedes Jahr an Wert.

Wie werthaltig die eigene Police tatsächlich sei und ob sie zukünftig vier Prozent mehr oder vier Prozent weniger pro Jahr erwirtschafte, lasse sich nur durch ein unabhängiges Policengutachten analysieren, so Goff. Dabei werden neben der erwarteten Wertentwicklung der Police Kosten für zusätzliche Versicherungsleistungen wie Berufsunfähigkeitsschutz ebenso aufgedeckt, wie Optimierungsmöglichkeiten, die die Rendite der Police steigern könnten. (lk)

Foto: Partner in Life

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