LVRG: Haut den Lukas

Wenn der Versicherer dafür bilanziell über das Zillmerungsverfahren keine Vorsorge in nötiger Höhe treffen kann, so müssen es andere Quellen sein. Aber diese werden sukzessive stillgelegt, auch in dem LVRG, indem die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risikogewinnen der Lebensversicherer von 75 auf 90 Prozent erhöht werden soll.

Und – da steht ja auch noch Solvency II mit dem Flammenschwert der grundsätzlichen Kostenreduktion in seiner Wirkung vor der Tür.

Berufsstand des Beraters gefährdet

Wenn man Haut den Lukas spielt, dann klingelt es beim Volltreffer. Gesetzentwerfer scheinen taub zu sein, sie hören das Klingeln nicht. Sie gefährden den Berufsstand des Beraters und realisieren nicht deren Leistung für den Verkauf der Produkte, die wesentlichen Anteil an der Altersversorgung in Deutschland haben. Und dass diese Leistung angemessen entlohnt werden muss.

Sie realisieren nicht, dass es einer Grundattraktivität bedarf, um junge Berater in diesen Beruf nachzuziehen (die Realität ist jetzt ja schon ein Problem). Sie übersehen, dass in aller Regel der Kauf von Altersversorgungsprodukten keinem Kaufimpuls folgt, sondern von Verkäufern gesetzt werden muss. Sie übersehen …

Seite drei: Existenzgefährdung der Berater kein sozialer Aspekt?

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