PKV mit guten Perspektiven

Die Möglichkeit, den persönlichen Absicherungsbedarf frei zu wählen – diese Individualität ist in der GKV nicht gegeben – wird nun kombiniert mit der Rückbesinnung auf die alte These, in der Regel bessere Leistungen als die GKV anzubieten. Die Analyse, welchen Versicherungsbedarf der einzelne Verbraucher wirklich hat, sollte allerdings weiterhin einem Fachmann überlassen werden.

Differenziertes Leistungsangebot

Der Topschutz sollte für Versicherte gewählt werden, die sich im Leistungsfall keine Gedanken über Höchstgrenzen, Erstattungssätze und um mögliche Mitbewohner in ihrem Krankenhauszimmer machen möchten. Dieses „Rundum-sorglos“- Angebot muss allerdings auch mit dem entsprechenden Beitrag honoriert werden können.

Der Komfortschutz-Kunde hat im Grunde ein ähnliches Absicherungsbedürfnis wie der Topschutzkunde, achtet aber mehr auf die „Wirtschaftlichkeit“ seiner Überlegungen. Aus seiner Sicht ist zum Beispiel eine Absicherung über den 3,5-fachen Satz im Zahnbereich für eine sehr gute Behandlung nicht notwendig.

Topschutz versus Komfortschutz

Statt einer Unterbringung im Einbettzimmer kann der Komfortschutz-Kunde auch im „Ein- oder Zweibettzimmer“ glücklich werden. Alternative Heilmethoden gehören mittlerweile sowohl in den Top- als auch in den Komfortschutz.

Während im Topschutz auch Leistungen über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) hinaus angeboten werden, wird im Komfortschutz die Begrenzung auf die GebüH als absolut ausreichend bewertet.

Seite vier: Die Karten sind neu gemischt

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