Kein Untergang des Garantiezinses

Betrachtet man die aktuelle Entwicklung des Marktes, so ist festzustellen, dass die betroffene „klassische Lebensversicherung“ ein Auslaufmodell geworden ist. Eine Reihe von Lebensversicherern, auch die mit hohen Marktanteilen, haben sich so oder so anderen Produktarten zugewandt, auf die der Höchstrechnungszins eh keine Wirkung hat.

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Eine Konkurrenz-Variable mehr

So werden Garantien neu gestaltet und die Produktausrichtung ist in vielen Fällen fondsorientierter, flexibler. Was bleibt ist, dass die Akquisiteure einen höheren Beratungsaufwand haben werden, da eine Konkurrenz-Variable hinzukommt.

Auch die Erfüllung der politisch gewollten Einfachheit der Produkte und ihre Transparenz wird nicht gerade gefördert. Kurz, es wird anders, aber wir stehen nicht vor dem Untergang des Abendlandes, auch nicht des Garantiezinses.

Es drängt sich noch ein kleines P.S. auf. Der eilige Leser möge bitte genau unterscheiden zwischen den in den Medien fröhlich durcheinander gewürfelten Begriffen des Höchstrechnungszinses und des Garantiezinses.

Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler berät Finanzdienstleister in Vertriebs- und Marketing-Fragen. Er war Vorstand bei namhaften Versicherungsgesellschaften und schreibt regelmäßig für Cash.

Foto: Zeidler Consulting

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