BVK kritisiert Abschaffung des Garantiezinses

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) steht geplanten Abschaffung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab 2016 skeptisch gegenüber. Laut BVK sei das ein falsches Signal für die Altersvorsorge.

Der BVK sieht die vom Bundesfinanzministerium geplante Abschaffung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab 2016 kritisch.

„Die Lebensversicherung bildet einen wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge und auf ihre Garantieversprechen vertrauen Millionen von Kunden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Obwohl Altverträge, die bis Ende 2015 abgeschlossen wurden, von der Abschaffung des Garantiezinses nicht betroffen wären, würde dieser Einschnitt die Attraktivität dieses wichtigen Altersvorsorgeprodukts schmälern. Das ist kein gutes Signal.“

BVK: Abschaffung des Garantiezinses schafft Unsicherheit

Die Abschaffung des Garantiezinses durch eine Änderung der nach § 65 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erlassenen Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) bedeutet jedoch nicht das Ende der Garantien in der Lebensversicherung schlechthin, so der BVK.

Demnach könnten die Lebensversicherer auch in zukünftigen Verträgen eine Verzinsung garantieren, diese würde sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden und würde nicht mehr gesetzlich in der sogenannten DeckRV durch das Bundesfinanzministerium (BMF) festgeschrieben.

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Die Abschaffung des Garantiezinses schaffe Unsicherheit auf Seiten der Altersvorsorgesparer und die Versicherer könnten geneigt sein, die Lebensversicherungen noch geringer zu verzinsen, als mit dem jetzt gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent, moniert der Verband. „Auch wenn bestehende Verträge davon nicht betroffen sein werden und Lebensversicherer nach wie vor Garantien geben können“, meint BVK-Präsident Heinz. (jb)

Foto: Shutterstock

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