Nachhaltige Kapitalanlagen: GDV stellt neuen Leifaden vor

Versicherer, die künftig mehr Wert auf ökologische und soziale Aspekte in der Kapitalanlage legen möchten, können ab sofort einen Leitfaden des Versicherungsverbandes GDV nutzen. Es handelt sich dabei um unverbindliche Hinweise, so der Verband, eine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien lehnt der GDV ab.

Eine freiwillige Verbreitung nachhaltiger Investitionsstandards sei zwar wünschenswert, so der Verband, es sollte jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung solcher Standards geben.

Das Papier richte sich an Versicherer, die sich näher mit dem Thema beschäftigen möchten, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag mit. In der Broschüre werde erläutert, mit welchen Ansätzen Unternehmen soziale, ökologische und Aspekte der guten Unternehmensführung (Environment Social Governance; ESG) verfolgten und konkret in ihrer Anlagestrategie umsetzen könnten. Sie steht auf der GDV-Webseite zum Download bereit.

Unter Renditeaspekten bieten nachhaltige Kapitalanlage „keine signifikanten Vor- oder Nachteile“

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage stehe grundsätzlich nicht im Widerspruch zum Ziel der Versicherer, für ihre Kunden eine angemessene risikoadjustierte Rendite zu erwirtschaften, erklärt der GDV. Demnach zeige eine große Zahl von wissenschaftlichen Studien „keine signifikanten Vor- oder Nachteile, die mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kapitalanlage verbunden wären“.

Nachhaltigkeitsaspekte könnten die Investitionsentscheidung der Versicherer sinnvoll erweitern, so der Verband, sie hätten sich jedoch immer „den übergeordneten gesetzlichen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und nach Solvency II unterzuordnen“, heißt es.

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GDV setzt auf freiwillige Verbreitung nachhaltiger Investitionsstandards

Der GDV setzt beim Thema Nachhaltigkeit auf das Prinzip Freiwilligkeit. Jedes Unternehmen solle selbst abwägen, ob und in welchen Umfang es ESG-Kriterien in der Kapitalanlage berücksichtigen wolle. Eine freiwillige Verbreitung nachhaltiger Investitionsstandards sei wünschenswert, so der Verband, es sollte jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung solcher Standards geben.

Die Verteter der Versicherungswirtschaft begründen dies damit, dass man der „Diversität unterschiedlicher Wertevorstellungen und der großen Dynamik in der internationalen Diskussion bei diesem Thema“ gerecht werden wolle. (lk)

Foto: Shutterstock

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