Reiseversicherungen: Irreführende Warnhinweise auf Online-Flugportal verboten

Online-Reisevermittler dürfen Kunden nicht mit missverständlichen Hinweisen zum Versicherungsabschluss drängen. Risiken seien oftmals auch ohne eine zusätzliche Police abgedeckt. Dies entschied das Landgericht (LG) Leipzig in einem aktuellen Urteil.

Für einen Gepäckverlust haften die Fluggesellschaften und nicht der Reisende.

Das Online-Reiseportal hatte bei der Flugbuchung mit dem Hinweis „Volles Risiko ohne Reiseschutz!“ auf die angepriesene Reiseversicherung aufmerksam gemacht. Dies betreffe beispielsweise den Krankenrücktransport oder den Gepäckverlust.

Irreführende Warnhinweise

Das LG Leipzig hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az. 05 O 911/15) diesen Hinweis als „irreführend“ eingestuft. Auf diese Weise entstünde der Eindruck, dass der Kunde ohne die Reiseversicherung die Kosten selbst zu tragen habe – was nicht stimme.

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So komme bei Inlandsflügen sowohl die gesetzliche als im Regelfall auch die private Krankenversicherung für einen Krankenrücktransport auf. Für einen Gepäckverlust hafteten die Fluggesellschaften und nicht der Reisende. (nl)

Foto: Shutterstock

 

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