Weniger Beschwerden gegen Vermittler

Beim Versicherungsombudsmann, Professor Dr. Günter Hirsch, sind 2014 erneut weniger Beschwerden gegen Vermittler eingegangen als im Jahr zuvor. Laut dem Jahresbericht ist die Anzahl der Beschwerden um 2,5 Prozent gesunken.

Im vergangenen Jahr haben die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler erneut abgenommen.

2014 erreichten den Ombudsmann demnach insgesamt 354 (Vorjahr: 363) Beschwerden. Damit hat ihre Anzahl den niedrigsten Stand seit der Zuständigkeit dieser Schlichtungsstelle im Jahr 2007 erreicht. Bereits im Vorjahr war sie um rund acht Prozent gesunken.

250 unzulässige Beschwerden

348 (Vorjahr: 361) Vermittlerbeschwerden hat der Ombudsmann demnach im Berichtsjahr beendet. In zwölf (Vorjahr: vier) Fällen haben die Beschwerdeführer ihr Anliegen nicht weiterverfolgt. 250 (Vorjahr: 277) Beschwerden waren laut Ombudsmann unzulässig, da sie sich nicht dem von ihm schon weit ausgelegten Aufgabenbereich zurechnen ließen.

Quelle: Versicherungsombudsmann

Der häufigste Grund  ein Verfahren nicht durchzuführen, sei mit 38 (Vorjahr: 30) Prozent ein fehlender Zusammenhang mit einer Vertragsvermittlung gewesen. Zweithäufigste Kategorie waren mit demnach mit 23 (Vorjahr: 23) Prozent sonstige Unzulässigkeitsgründe. Von den beendeten Beschwerden fielen 86 (Vorjahr: 80) in den Aufgabenbereich der Vermittlerbeschwerden.

Diese Beschwerden wurden laut Ombudsmann danach unterschieden, ob der Beschwerdegegenstand einer rechtlichen Prüfung zugänglich, also justiziabel war. In diesem Fall suchte der Ombudsmann nach Ansätzen für eine Schlichtung. Bei sieben (Vorjahr: 1,3) Prozent der als zulässig beendeten Beschwerden kam ein Vergleich zustande.

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In den anderen Fällen versuchte der Ombudsmann die Partei, deren Auffassung er nicht teilen konnte, von seinem Prüfungsergebnis zu überzeugen. Darauf seien Abhilfen zurückzuführen, die 16,3 (Vorjahr: 13,8) Prozent ausmachten und Rücknahmen mit einem Anteil von sieben (Vorjahr: 8,7) Prozent. In 68,5 (Vorjahr: 71,2) Prozent dieser Fälle bewertete der Ombudsmann gegenüber den Parteien demnach die Beschwerde abschließend. (jb)

Foto: Shutterstock

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