Altersvorsorge: Effektivkosten ohne Standard unbrauchbar

Kunden und Versicherer baden gemeinsam die Nachlässigkeit des Gesetzgebers aus, den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode mitzuliefern. Ohne eine standardisierte, anbieterunabhängige Berechnungsvorgabe sind die heute ausgewiesenen Effektivkosten unbrauchbar. Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) hat mittlerweile einen Berechnungsstandard für die Effektivkosten entwickelt und veröffentlicht. Er ist ab dem kommenden Jahr für Riester- und Basisrenten verpflichtend. So lange dieser Standard nicht gilt, ist die Suche nach einem kostengünstigen Altersvorsorgeprodukt Navigation im Blindflug.

„Dann ist das Chaos perfekt“

Der Gesetzgeber habe mit der Beschränkung des Standards nur auf Riester- und Basisrenten zudem bereits eine neue Fallgrube ausgehoben. Für die ungeförderten Rentenversicherungen in der dritten Altersvorsorgeschicht bleibt nur die Hoffnung, dass die Anbieter das gleiche Berechnungsverfahren freiwillig anwenden. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht. Geschieht dies nicht, werden die Effektivkosten für staatlich geförderte und ungeförderte Produkte unterschiedlich berechnet. Studienautor Ortmann dazu: „Dann ist das Chaos perfekt.“

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Ohne einheitlichen Effektivkostenausweis kein Druck auf die Kosten

Ohne einen einheitlichen Effektivkostenausweis wird es aber auch keinen Druck auf die Kosten geben, weil Sparer gar nicht sicher wissen, welche Versicherer teuer sind und daher gemieden werden sollten. So gab es 2016 keine Kostensenkungen bei den Privat- und Riester-Renten, wie die DIA-Studie zeigt. Weder bei den einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten noch bei den laufenden Kosten sind wesentliche Veränderungen zu verzeichnen. Mit dem gesetzlich geforderten Effektivkostenausweis sollte aber eine Kostensenkung initiiert werden. Dieser Effekt ist, anders als vom Gesetzgeber beabsichtigt, noch nicht eingetreten.

Foto: DIA

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