BU-Arglistanfechtung – nach zehn Jahren aufatmen?

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass die Zehnjahresfrist für das Anfechtungsrecht des Versicherers an einem Versicherungsvertrag gilt. Für den Makler gilt ebenfalls: nach zehn Jahren kann der vermittelte Vertrag mit einer Arglistanfechtung nicht mehr zu Fall gebracht werden.

Björn Thorben M. Jöhnke, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Björn Thorben M. Jöhnke: „Nicht zu vergessen ist, dass die Beweislast für arglistiges Handeln des Versicherungsnehmers beim Versicherer liegt.“

In dem zugrundeliegenden Berufsunfähigkeits-Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eines verstorbenen Ehemanns zu befinden, dessen Ehefrau und Alleinerbin Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) geltend machte.

Zu Gunsten des Verstorbenen wurde über den Arbeitgeber eine Lebensversicherung als Gruppenversicherung abgeschlossen und um den Baustein BUZ am 1. März 2002 erweitert.

Abschluss der BUZ im März 2002

Im Rahmen der BUZ-Erweiterung führte der Versicherer eine Risikoprüfung durch. Der Ehemann beantwortete dabei – in Kenntnis seiner Parkinson-Krankheit – alle Gesundheitsfragen mit „Nein“.

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Ab August 2008 war der Ehemann infolge eines Gehirntumors, und seiner fortschreitenden Parkinson-Erkrankung bis zu seinem Tod im August 2013 berufsunfähig. Im Januar 2012 machte er bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer erstmals Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend, wobei er erstmalig angab, seit 1990 an Morbus Parkinson und seit Juli 2008 an einem Gehirntumor erkrankt zu sein.

Anfechtung des Versicherers im Juli 2012

Im Juli 2012 hat der Versicherer seine Vertragserklärung zum Abschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen arglistiger Täuschung angefochten und lehnte damit die Ansprüche des Versicherten in der Lebensversicherung ab.

Die Ehefrau trug vor, dass der Ehemann nicht arglistig getäuscht habe. Ebenfalls hielt sie die Anfechtungserklärung des Versicherers für verspätet.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart hielten die Anfechtungserklärung des Versicherers für rechtzeitig, obwohl zehn Jahre bereits überschritten warden.

Seite zwei: BGH folgte den Instanzen nicht

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