„Versichert ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit“

Ihr Unternehmen ermöglicht mit der Barmenia DirektBU auch eine Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb. Welches Absatzpotenzial halten Sie in diesem Segment für realistisch?

Die Barmenia DirektBU ist für uns ein Produkt von strategischer Bedeutung – mit hohem Absatzpotenzial. Sie rangiert mittlerweile auf Platz neun der verkauften LV-Produkte. Viele Arbeitgeber halten die betriebliche Altersversorgung (bAV) für komplex. Dabei ist Einrichtung und Verwaltung einer bAV gar nicht so schwer und in den meisten Fällen eher kostensenkend. Das gilt auch für eine Invaliditätsabsicherung über den Weg einer Direktversicherung.

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Daher bieten wir die BU als Direktversicherung nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz an. Vorteil: Die Beiträge sind beim Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Zudem wird die dringend benötigte Arbeitskraftabsicherung auch für Arbeitnehmer der höheren Berufsgruppen – etwa bei Handwerkern – wieder bezahlbar.

Sie setzen darüber hinaus auf eine Verzahnung von BU- und Pflegeleistungen. Was sind die Gründe dafür?

Ziel ist es zu verhindern, dass ein Kunde in finanzielle Löcher fällt. Daher haben wir uns früh mit der Verzahnung auseinandergesetzt. So schließen wir mit VersiPro die Lücke beim Übergang von der Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit. Und mit der Barmenia BU PflegePlus sichern wir den Anschluss von der BU auf die Pflege.

Unsere eigentliche Motivation für diese Kombination war, jene Personen frühzeitig zu erreichen, die bereits in jungen Jahren einen lebenslangen Pflegeschutz aufbauen, aber gleichzeitig während des Erwerbslebens gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit abgesichert sein möchten.

Und das mit einem einzigen Vertrag. Wird er wegen Pflegebedürftigkeit berufsunfähig, bekommt er eine zusätzliche Pflege-BU-Rente. Wird die versicherte Person erst nach Ablauf der BU-Versicherung pflegebedürftig, erhält sie lebenslang beziehungsweise solange sie pflegebedürftig ist, eine Pflegerente. Wichtig ist bei dieser Art der Kombination, dass eine wirkliche anschließende Pflegeabsicherung aufgebaut wird.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Barmenia

Hier finden Sie Teil I des Interviews.

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