Arbeitskraft(verun)sicherung: Keine BU-Beitragsbefreiung in der EU

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu teuer, gilt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) unter vielen Versicherern und Vermittlern als „bezahlbare Alternative“. Was aber geschieht, wenn der EU-Versicherungsnehmer berufsunfähig wird? 

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In vielen EU-Bedingungswerken ist keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vorgesehen.

Für diesen Fall sähen die meisten EU-Bedingungswerke keine Beitragsbefreiung vor, kritisiert der Versicherungsmakler Gerd Kemnitz in einem aktuellen Beitrag.

Keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Eine EU sei in der Regel günstiger als eine BU, allerdings müsse der Versicherungsnehmer eben auch mit starken Einschränkungen beim Versicherungsschutz leben.

Denn eine EU-Rente werde in der Regel nur gezahlt, wenn der Versicherte gar keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für länger als drei Stunden mehr ausüben könne.

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Hinzu komme, so Kemnitz, dass die wenigsten EU-Policen eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vorsähen. Das heißt, trotz Berufsunfähigkeit müssten die Beiträge zum EU-Schutz weiter gezahlt werden – sollte der Versicherungsnehmer dazu nicht mehr in der Lage sein, verliere er „den Versicherungsschutz zum ungünstigsten Zeitpunkt“, betont der Makler.

„Keine Alternative zur Arbeitskraftsicherung“

In der Lebens- und Rentenversicherung sei es hingegen Gang und Gäbe, dass die Versicherungsgesellschaft bei Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers einspringe und die Beitragszahlungen übernehme.

Laut dem Versicherungsexperten müsse dies auch in der EU der Fall sein, „denn eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne eine BU-Beitragsbefreiung ist keine Alternative zur Arbeitskraftsicherung, wie Kemnitz betont. (nl)

Foto: Shutterstock

 

 

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