Geballtes Fachwissen für Makler

Am 25. Februar fand bereits zum zehnten Mal die Fachtagung für Versicherungsmakler der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg statt. Im Audimax der Universität Hamburg konnten sich Makler über rechtliche und unternehmerische Fragestellungen informieren.

Im Audimax der Universität Hamburg konnten sich Makler über Strategien und Konzepten zur Erhöhung des Unternehmenswertes ihrer Firmen informieren.

Zu den Referenten der Fachtagung zählten neben den Rechtsanwälten der Kanzlei auch Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Inhaber mehrerer Lehrstühle an der Humboldt Universität zu Berlin, und Armin Christofori, Vorstand der Augsburger SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG.

24 Vorträge an einem Tag

In insgesamt 24 Vorträgen zwischen 13:00 bis 18:30 Uhr ging es unter anderem um die Themen Beraterhaftung, Fintechs, Generationenwechsel, Bestandsübertragungen, Regulierung, Beratungsdokumentation und Tarifoptimierung gegen Honorar. Die einzelnen Referenten hatten jeweils zehn Minuten Zeit, den Maklern ihre Thesen näher zu bringen.

Im ersten Vortrag referierte Rechstanwältin Kathrin Pagel über die neue europäische Vertriebsrichtlinie IDD und deren zu erwartende Folgen für Vermittler. Im Anschluss stellte SDV-Vorstand Christifori fünf Tipps zur Reduzierung der Verwaltungskosten zu, wobei er den Nutzen des „Outsourcing“ betonte.

Bestandsübertragung und Dokumentation

In seinem ersten Vortrag widmete sich Kanzlei-Chef Rechtsanwalt Stephan Michaelis der Fragestellung, wie Makler die Beratungshaftung im Falle der Bestandsübertragung minimieren kann. Anhand aktueller Rechtsprechung zum Thema zeigt er auf, wie brandgefährlich im wahrsten Sinne des Wortes die leichtfertige Übernahme bestehender Alt-Verträge sein kann.

Er verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, nach dem ein Makler für einen Brandschaden haften musste, der von einer Versicherung nicht gedeckt wurde, die seiner Kundin ursprünglich durch einen Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt worden war.

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Der Makler hatte die fragliche Police ohne eine eingehende Prüfung übernommen. „Behandeln Sie Bestandsübertragungen wie Neusgeschäft“, wandte sich Michaelis an die anwesenden Versicherungsmakler. Auch im Falle von Übertragungen sollten sie Kundenwünsche dokumentieren, Nachfragen und Empfehlungen aussprechen. All das und die Entscheidung des Kunden sei dann auch umfassend zu dokumentieren.

Seite zwei: Beweislastumkehr der Beweislastumkehr

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