Pensionsrückstellungen: Entlastung für Unternehmen

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten, werden bei den Pensionsrückstellungen entlastet. Der Rechtsausschuss des Bundestages beschloss am Mittwoch Erleichterungen bei der Bewertung der milliardenschweren Rückstellungen. Am heutigen Donnerstag soll auch der Bundestag grünes Licht geben.

Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen.

Die Niedrigzinsen zwingen Firmen, bei Verbindlichkeiten für spätere Betriebsrenten immer mehr Geld zurückzulegen. Die Folgen sollen nun abgeschwächt werden. Geplant ist, für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen. Bisher waren die vergangenen sieben Jahre die Grundlage. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute.

Änderung wird mit Ausschüttungssperre verknüpft

Die Änderung wird mit einer Ausschüttungssperre verknüpft. Somit entsteht kein zusätzlicher Spielraum, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden. Das entsprechende Gesetz soll an diesem Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.

Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen.

[article_line]

Vor Verabschiedung der Gesetzespläne kamen Zweifel auf, ob die vorgesehene Ausschüttungssperre bei Personengesellschaften auch funktioniert, wie aus Ausschusskreisen verlautete.

Personengesellschaften sind kleinere Firmen – etwa in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG). Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments