Regierung will Betriebsrenten weiter verbreiten

Mit einer höheren Förderung und dem Wegfall von Rentengarantien will die Bundesregierung für eine weitere Verbreitung von Betriebsrenten in Deutschland sorgen. Der Gesetzentwurf zur „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.

Im Berliner Kanzleramt wurde der abgesegnet.
Im Berliner Kanzleramt wurde der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes abgesegnet.

Der Anteil von 60 Prozent der Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge stagniert seit Jahren. Bei den Niedrigverdienern sind es nur 47 Prozent.

Betriebsrenten sollen vor allem bei Geringverdienern und in kleineren Betrieben eine stärkere Verbreitung finden. Der Staat fördert künftig Betriebsrenten bei kleinen Einkommen steuerlich stärker. Die Grundzulage für die Riester-Rente soll von 154 auf 165 Euro steigen. Die Anhebung der jährlichen Zulage soll vor allem der Verbreiterung der Betriebsrenten dienen, wenn in deren Rahmen geriestert wird.

Parlamentarisches Verfahren steht an

In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können, dass nur noch Beiträge zugesagt werden. Die Haftung der Arbeitgeber für Betriebsrenten entfällt dann.

Ganze Belegschaften sollen zudem in die betriebliche Altersvorsorge einbezogen werden können. Der Einzelne hat dann die Möglichkeit, sich dagegen zu entscheiden und „opt-out“ zu wählen. Das Gesetz muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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